Schiebe und Collegen: Traditionsbetrieb Metzgerei Schuler GmbH stellt Insolvenzantrag – erste Sanierungsmaßnahmen laufen an

08.05.2019

IDAR-OBERSTEIN, 7. Mai 2019. Die Metzgerei Schuler GmbH hat am 6. Mai 2019 beim Amtsgericht Idar-Oberstein einen Insolvenzantrag gestellt. Als vorläufige Insolvenzverwalterin hat das Gericht Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenzrecht Annemarie Dhonau von der Kanzlei Schiebe und Collegen aus Idar-Oberstein bestellt.

Der Geschäftsbetrieb wird unverändert fortgeführt. Ziel ist die nachhaltige Sanierung des Unternehmens. Gemeinsam mit dem Geschäftsführer wird ein Konzept ausgearbeitet und umgesetzt werden, um den Bestand der Metzgerei zu sichern.

„Durch den Wandel im Lebensmitteleinzelhandel, die Zunahme der Konkurrenz durch die Discounter muss ein Traditionsunternehmen an vielen Fronten kämpfen. Durch die Hilfe des Insolvenzverfahrens, meines Teams und der Lieferanten sowie Kunden setzen wir alles daran, den Betrieb wieder wirtschaftlich stabil aufzustellen.“, so die vorläufige Insolvenzverwalterin.

Gegründet wurde der Familienbetrieb im Jahr 1903. Seit 2017 wird die Metzgerei in der vierten Generation von M. Schuler fortgeführt, aus der die heutige Metzgerei Schuler GmbH hervorging. Mit über 100-jähriger Tradition bietet die Metzgerei neben regionalen Fleischspezialitäten ein Cateringangebot und hausgemachte Mittagsmenüs an.

Die Metzgerei betreibt einen Produktionsstandort, einen Verkaufsbereich und einen Lebensmittelladen in Herrstein, der als Schulers Dorfladen bekannt ist. Die Speisen und Fleischwaren werden am Produktionsstandort selbst hergestellt. Beim Einkauf wird besonders darauf geachtet, dass mit einheimischen Landwirten zusammengearbeitet wird, die Wert auf artgerechte Tierhaltung legen. „Wir würden gerne eine gute Lösung für die Metzgerei und ihre Mitarbeiter finden“, so der Geschäftsführer Schuler.

„Gegenüber den 19 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Metzgerei besteht eine große Verantwortung. Daher geht es vorrangig darum, durch die Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter zu sichern“, betont Rechtsanwältin Dhonau.

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