Schneider Geiwitz & Partner: WALTER-BAU-Mitarbeiter bekommen weitere Vorauszahlung

07.07.2011

Augsburg, 6. Juli 2011. Gute Nachricht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der insolventen WALTER BAU-AG: Anfang Juli erfolgte eine weitere Vorauszahlung auf den Anspruch aus dem Sozialplan an mehr als 4.100 ehemalige Beschäftigte. "Die Auszahlungssumme beläuft sich auf insgesamt 3,7 Mio. Euro und deckt rd. 10% der jeweiligen Ansprüche der Mitarbeiter ab", erklärte Wirtschafsprüfer und Insolvenzverwalter Werner Schneider.

Zusammen mit der ersten Rate vom Mai 2009 haben die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WALTER BAU-AG damit nun eine Vorausleistung in Höhe von 25% auf die Sozialplanansprüche erhalten. Die Teilzahlung aus Ansprüchen bei laufenden Verfahren ist gemäß §123 der Insolvenzordnung (InsO) ein übliches Vorgehen.

Verfahren wird noch Jahre dauern

Ein baldiges Ende des Insolvenzverfahrens der WALTER BAU-AG ist nach Einschätzung von Insolvenzverwalter Schneider nicht absehbar. Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass Rechtsstreitigkeiten aus Bauprojekten anhängig sind. Hier sind oftmals aufwändige und zeitintensive Gutachten notwendig. Zusätzlich gestaltet es sich sehr schwierig, Forderungen im Ausland geltend zu machen. Aktuell sind noch 25 Beschäftigte mit der Abwicklung und Eintreibung von Forderungen beschäftigt.

Kurzübersicht zum Insolvenzverfahren der WALTER BAU-AG

• Insolvenzantrag am 01.02.2005

• Beginn Insolvenzverfahren am 01.04.2005

• Durch Verkäufe von Tochtergesellschaften sowie des operativen deutschen Baugeschäftes an die STRABAG konnten von 9.800 Arbeitsplätzen mehr als 5.700 gerettet werden.

• Die Vermittlungsquote der Transfergesellschaft für die übrigen 4.100 Beschäftigten lag bei über 55%

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