Schröder-Partner Heublein gründet eigene Kanzlei

20.01.2010

Heublein Rechtsanwälte

Berlin, 19. Januar 2010. Dr. Gerrit Heublein gliedert gemeinsam mit zunächst drei weiteren Anwälten die ehemalige Prozessabteilung der Sozietät „Schröder Rechtsanwälte“ aus und wird künftig als „Heublein Rechtsanwälte“ eigenständig am Markt auftreten. „Als selbständige Kanzlei können wir ab sofort unsere Dienstleistungen und unser Know-how ohne Bindung an einen bestimmten Auftraggeber anbieten und interessante neue Mandate gewinnen“, sagte Gerrit Heublein, Gründer und Namensgeber der neuen Kanzlei mit Sitz in Berlin. Zu ihr gehören neben Heublein die Rechtsanwälte Jana Baade, Manuela Barth und Johannes Graner, die bereits mit Heublein in der Schröder-Prozessabteilung gearbeitet haben. Geplant ist, dass im Verlauf des Jahres weitere Anwälte hinzu kommen.

„Heublein Rechtsanwälte“ spezialisieren sich auf die umfassende Beratung und Vertretung von Mandanten im Zusammenhang mit Unternehmenskrisen und Unternehmeninsolvenzen auf den Gebieten des Insolvenzrechts, des insolvenznahen Gesellschaftsrechts und des Insolvenzarbeitsrechts. Dieses Angebot richtet sich an sämtliche Beteiligten, also nicht nur an Insolvenzverwalter, sondern auch an Gläubiger und an Schuldner einschließlich deren Gesellschafter und Geschäftsführer. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Geltendmachung bzw. Vermeidung oder Abwehr von insolvenzspezifischen Haftungsansprüchen (z.B. Insolvenzanfechtung, und Organ- und Gesellschafterhaftung). „Heublein Rechtsanwälte“ werden aber auch Unternehmen bei der Restrukturierung durch Insolvenzverfahren begleiten oder Gläubiger dabei unterstützen, ihre Rechte im Insolvenzverfahren durchzusetzen. Heublein: „Soweit gewünscht, werden wir uns mandatsbezogen auch in fremde Teams integrieren, und zwar sowohl in Insolvenzverwalterteams als auch bei Beratungsmandaten in andere Beraterteams, denen wir die insolvenzrechtliche Kompetenz beisteuern können.“ Die neue Kanzlei strebt hingegen nicht an, selbst in der Insolvenzverwaltung tätig zu werden.

„Kanzleien mit unserer Spezialisierung und mit vergleichbaren Erfahrungen und Referenzen sind rar“, sagte Heublein. „Wir versprechen uns deshalb auf dem freien Markt gute Wachstumschancen.“ Die von Heublein geleitete Prozessabteilung von Schröder Rechtsanwälte hatte bisher überwiegend Mandate im Zusammenhang mit Schröder-Insolvenzverfahren bearbeitet und sich mit ihrem ausgeprägten Sachverstand und juristischer Kreativität großes Renommee erworben. „Heublein Rechtsanwälte“ verfügen deshalb im Gegensatz zu den meisten anderen Kanzleien in diesem Umfeld über langjährige Erfahrung und detaillierte Kenntnisse in der Insolvenzpraxis.

Mit der Gründung von „Heublein Rechtsanwälte“ ist die strategische Neuausrichtung der Partner der Berliner Sozietät Schröder Rechtsanwälte abgeschlossen: Erst kürzlich hatte Schröder-Partner Christoph Schulte-Kaubrügger angekündigt, die Abteilung Insolvenzverwaltung in die White & Case Insolvenz GbR einzubringen. Heublein wird zwar weiterhin für Schulte-Kaubrügger tätig sein, legt jedoch Wert darauf, dass seine neue Kanzlei keinem Auftraggeber besonders verpflichtet ist.

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Christoph Möller

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