SCHULTE Rechtsanwälte erwirkt Freigabe für Mega-Fusion im Baustoffbereich

26.08.2005

SCHULTE Rechtsanwälte

Mit Beschluss vom 22. August 2005 hat das Bundeskartellamt eine Freigabe für den Erwerb der Norddeutsche Mischwerke GmbH & Co. KG und der Preusse Bauholding GmbH & Co. KG durch die Wilh. Werhahn KG erteilt. Freigegeben wurde auch der Erwerb der Naturstein im Nordschwarzwald NSN GmbH & Co. KG und der HK Hanse Kies GmbH & Co. KG durch die Werhahn & Nauen OHG.

Bei dem freigegebenen Zusammenschluss handelt es sich um eine der bedeutendsten und aufwendigsten vom Bundeskartellamt geprüften Fusionen im Baustoffbereich. Die erwerbende Werhahn-Gruppe ist über ihre Tochtergesellschaft Basalt-Actien-Gesellschaft der größte Betreiber von Steinbrüchen und selbst bzw. über ihre 51%-Beteiligung an der Deutag der führende Anbieter von bituminösem Asphaltmischgut in Deutschland. Die von der Dr. Schmidt-Gruppe erworbene Norddeutsche Mischwerke GmbH und ihre Tochtergesellschaft Norddeutsche Naturstein GmbH sind bundesweit die zweitstärksten Anbieter für diese Produkte. Sie haben Beteiligungen an zahlreichen weiteren Unternehmen.

Da es sich bei in erster Linie betroffenen Märkten für bituminöses Asphaltmischgut und gebrochenen Festgestein um regionale Märkte handelt, wurden vom Bundeskartellamt die Marktgebiete um die insgesamt über 150 Standorte von Asphaltmischwerken und 20 Steinbrüche untersucht. Im Asphaltbereich wurden 18 Regionalmärkte gebildet.

Weitere betroffene Märkte waren Gussasphalt, Bitumentransporte und der Nachfragemarkt für Bitumen sowie Bauleistungen (Bauhauptgewerbe).

Schulte Rechtsanwälte betreute den Erwerb fusionskontrollrechtlich für die Zusammenschlussbeteiligten in Deutschland und den anderen betroffenen europäischen Ländern.

Dr. Josef L. Schulte: „Das Verfahren zeigt, dass auch in der Fusionskontrolle eine sorgfältige Arbeit im Detail der Schlüssel zum Erfolg ist. Durch eine aufwändige Analyse jedes einzelnen Marktgebietes konnten wir mit den Mandanten Lösungen entwickeln, um trotz starker Marktpositionen von Erwerber und Zielunternehmen eine Freigabe zu erwirken.“

Beratung und Vertretung der Zusammenschlussbeteiligten: Schulte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erwerber (Werhahn-Gruppe):

Partner: RA Michael Ewen, Associate: RA Dr. Andreas Lober, beide Schulte Rechtsanwälte

Verkäufer (Dr. Schmidt-Gruppe):

Partner: RA Dr. Josef L. Schulte, Associate: RA Dr. Christoph Peter, beide Schulte Rechtsanwälte

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an

 

SCHULTE Rechtsanwälte

 

Herrn Rechtsanwalt Michael Ewen oder Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober

 

Hochstraße 49

 

60313 Frankfurt am Main

 

Tel.: 069/900266

 

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