SchulteRiesenkampff: Verivox vernichtet Patent zu virtuellen Prepaid-Karten
Verivox erreicht Widerruf des europäischen Patents für die elektronische Distribution von Prepaid-Guthaben.
Schulte Riesenkampff
Die Verivox GmbH erreichte über ein Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt den Widerruf des europäischen Patentes EP 1 1150 482 B1, betreffend ein Verfahren zur elektronischen Distribution von virtuellen Mobilfunk-Prepaid-Karten (Az. T1429/07-3503).
Nach Auffassung des Europäischen Patentamtes beruht die elektronische Distribution von Prepaid-Guthaben auch dann nicht auf erfinderischer Tätigkeit, wenn auf diesem Weg Guthaben bei unterschiedlichen Mobilfunkanbietern erworben werden können. Das Patent war von der Cardmaxx AG angemeldet worden und wurde zwischenzeitlich auf die Centenario Holding S.A. übertragen.
Nach Ansicht der Patentinhaberin verletzt die elektronische Distribution von Prepaid-Codes über das Internet das genannte Patent. Ein Streit über die der Verivox GmbH von der Cardmaxx AG vorgeworfene angebliche Verletzung dieses Patentes schwebte seit 2003. Die Verivox GmbH setzte die Tätigkeit fort und legte Einspruch gegen das europäische Patent ein. Weitere Einsprechende waren die T-Mobile Deutschland GmbH und die Independent Network Services Ltd. (führender Wiederverkäufer von Gesprächsminuten aus Fest- und Mobilfunknetzen aus dem englischen Markt). Die letztinstanzliche Entscheidung der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes vom 7. Juli 2009 ist rechtskräftig.
Die Verivox GmbH wurde von der Patentanwaltskanzlei Geitz Truckenmüller Lucht in Karlsruhe vertreten. Patentanwalt Geitz hält die Entscheidung vor dem Hintergrund des Bemühens des europäischen Patentamtes, die Qualität der erteilten europäischen Patente zu erhöhen - Stichtwort "raising the bars" - im Interesse der Rechtssicherheit aller Beteiligten für wegweisend, da sie dokumentiert, dass die bloße Automatisierung von Geschäftsmodellen ("business methods") auch weiterhin nicht für patentfähig erachtet wird.
Die Verivox GmbH ist der größte Anbieter von Tarifvergleichen für Strom, Gas und Telekommunikation in Deutschland. SchulteRiesenkampff berät die Verivox GmbH laufend und umfassend.
Berater Verivox GmbH:Vertretung vor dem Europäischen Patentamt: Patentanwalt Dipl-Ing. Holger Geitz (Geitz Truckenmüller Lucht, Karlsruhe)
Vertretung gegen Verletzungsansprüche: Rechtsanwalt Dr. Andreas Lober (SchulteRiesenkampff, Frankfurt am Main)
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:SchulteRiesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbHHerrn Rechtsanwalt Dr. Andreas LoberHochstraße 4960313 Frankfurt am MainTel.: 069/900266Fax: 069/90026-999E-Mail: andreas.lober@schulte-lawyers.com