Schultze &Braun: Aussonderung von behauptetem Treuhandvermögen im Fall Phoenix – Insolvenzverwalter hat Feststellungsklage eingereicht

02.11.2007

Schultze &Braun

Sowohl der Rechtsverfolgungspool, der sich aus EdW-Beitragszahlern zusammensetzt, als auch Citco machen geltend, dass ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen sei und der Aussonderung unterliege. Allerdings waren weder Citco noch der Rechtsverfolgungspool in der Lage, konkret zu berechnen, wie sich der einzelne Aussonderungsanspruch im Verhältnis zu den Aussonderungsansprüchen aller anderen Gläubiger ermitteln soll.

Der Tendenz nach will Citco eine Berechnungsweise durchsetzen, die darauf hinausläuft, dass diejenigen Anleger, die kurz vor der Entdeckung des Betruges bei Phoenix eingezahlt hatten, nahezu ihre gesamte Einlage zurückerhalten. Auf der anderen Seite heißt dies, dass Anleger die früher eingezahlt haben, bei der Verteilung des Vermögens der Phoenix leer ausgehen.

Selbst wenn ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen sein sollte, besteht das Problem, dass nicht mehr so viel Geld vorhanden ist, wie ursprünglich von den Anlegern eingezahlt wurde. Hieraus folgt (wie auch bei der Verteilung der Insolvenzmasse), dass der Anspruch des Einzelnen stets durch die Ansprüche der anderen limitiert wird.

Keiner der beiden Anspruchsteller war jedoch bereit, die Frage der Aussonderung durch Erhebung einer entsprechenden Klage einer Lösung zuzuführen, so dass der Insolvenzverwalter Frank Schmitt, Schultze &Braun, zwischenzeitlich (nach Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss) eine so genannte negative Feststellungsklage gegen Citco eingereicht hat. Hierbei soll zunächst geklärt werden, ob ein Teil des Vermögens von Phoenix Treuhandvermögen ist. Sollte dies der Fall sein, so ist in einem weiteren Schritt zu klären, welcher Teil dieses Vermögens auf jeden einzelnen Anleger entfällt und wie konkret verteilt werden kann.

Kontakt:

Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze &Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Die Schultze &Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenzverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze &Braun 41 Insolvenzverwalter tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt.

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