Schultze & Braun: Berichtstermin im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH - Rege Teilnahme an der Gläubigerversammlung

10.10.2005

Schultze & Braun

Ca. 425 Gläubiger nahmen am Berichtstermin (1. Gläubigerversammlung) im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH in Frankfurt/Main teil, die insgesamt 6.704 Gläubiger vertreten haben. Viele Anleger waren nicht persönlich anwesend, sondern ließen sich durch Rechtsanwälte vertreten. Die Gläubiger und ihre Vertreter kamen nicht nur aus Deutschland, sondern u.a. auch sehr zahlreich aus Skandinavien und Frankreich nach Frankfurt.

Der Insolvenzverwalter der Phoenix, Rechtsanwalt Frank Schmitt von der Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung Schultze & Braun, berichtete den Gläubigern über seine bisher getroffenen Maßnahmen, die Ergebnisse seiner Untersuchungen und die Aussichten des Verfahrens.

Phoenix vertrieb seit 1992 als Hauptprodukt ein so genanntes Managed Account. Für dieses Produkt wurden rd. 500 Mio. € Anlegergelder eingesammelt. Diese Beträge waren angeblich – so wurde es den Anlegern vorgespiegelt – erfolgreich im Derivatehandel investiert worden.

Tatsächlich wurde nur ein sehr kleiner Teil des eingesammelten Geldes tatsächlich investiert. Bei dieser Investition erlitt die Gesellschaft Verluste von rd. EUR 58 Mio. In den ersten fünf Jahren (1993 bis 1998) betrugen die Verluste ca. 50 Mio. €. Im Zeitraum 1998 bis 2005 beliefen sich die Verluste noch auf ca. 8 Mio. €.

Erfreulich für die Gläubiger ist das vom Insolvenzverwalter mitgeteilte Ergebnis der bisherigen Bemühungen: ca. 230 Mio. € sind in den ersten sechs Monaten bereits sichergestellt worden und liegen auf den Anderkonten des Verwalters zur letztendlichen Befriedigung der Gläubiger bereit. Während der Großteil dieser Kontoguthaben aus der Zusammenfassung bekannter Phoenixkonten im In-und Ausland stammt, wurden über EUR 16 Mio. bereits zu Beginn des Verfahrens von der Erbengemeinschaft nach Dieter Breitkreuz, der im April vorigen Jahres bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam erfolgreich zurückgefordert. Auch ein nur relativ kurze Zeit vor dem Insolvenzantrag tätiger Geschäftsführer hatte sich noch Gewinntantiemen auszahlen lassen, jedoch zwischenzeitlich der Insolvenzmasse die zu Unrecht bezogenen Beträge wieder erstattet.

Unklar ist derzeit auf welcher Grundlage die Gläubiger befriedigt werden. RA Schmitt berichtete von zwei Möglichkeiten der Befriedigung der Gläubiger: auf der Grundlage der von den Gläubigern eingezahlten Gelder ohne gutgeschriebene, tatsächlich nicht existierende, Gewinne oder auf der Grundlage von eingezahlten Geldern der Anleger zuzüglich von Scheingewinnen. An der zu verteilenden Masse ändert dies nichts, nur an der Verteilung unter den Gläubigern.

Im Vorfeld des Berichtstermins hatte für Beachtung gesorgt, dass der Verwalter von denjenigen Anlegern, die in der Vergangenheit von Phoenix mehr ausgezahlt bekommen haben als sie eingezahlt hatten, den überschießenden Betrag zurückfordern will. Diese so bedachten Anleger sind in ihrer weit überwiegenden Mehrheit keine Gläubiger der Phoenix mehr. Die Gläubiger der Phoenix werden von dieser Rückforderung nur profitieren.

Der Verwalter berichtete weiterhin über seine in Auftrag gegebenen Untersuchungen einer Vielzahl vorliegender gefälschter Dokumente. Dabei handelt es sich um Kontoauszüge des nicht existierenden Kontos M 2540 bei dem englischen Broker MAN Financial Ltd. Mit dem Handel auf diesem Konto waren angeblich die den Anlegern vorgespiegelten hohen Gewinne erwirtschaftet worden. Berichtet werden konnte, dass ein solches Konto bei MAN niemals existiert hat. Auf einem ähnlich bezeichneten Konto –2540 - beim vorherigen Broker Mocatta wurde bereits seit Mai 1997 kein Vermögen mehr ausgewiesen. Über Einzelheiten der Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die ein Ermittlungsverfahren führt in dessen Rahmen zwei Mitarbeiter von Phoenix verhaftet wurden, keine Angaben gemacht.

RA Frank Schmitt berichtete darüber, daß die Fälschungen inhaltlich auffällig waren, so dass Ansprüche gegen den handelsrechtlichen Abschlussprüfer und gegen den Sonderprüfer gemäss § 44 KWG im Raume stehen.

Ob und in welcher Weise Mitarbeiter des Brokers Man in die Fälschung involviert waren, wird weiter untersucht. Auch hierzu wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Frankfurt keine weiteren Angaben gemacht.

Der Insolvenzverwalter berichtete weiterhin, dass er die Jahresabschlüsse der Phoenix aufgrund der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über tatsächliche Handelsverluste korrigieren und auf diese Weise über EUR 20 Mio. gezahlter Steuern zurückfordern werde, was die Quote für die Gläubiger weiter erhöhen dürfte.

RA Frank Schmitt wurde von der Mehrheit der stimmberechtigten Gläubiger in seinem Amt bestätigt bestätigt. Auch der vom Insolvenzgericht bereits eingesetzte Gläubigerausschuss wurde beibehalten und um vier weitere Mitglieder erweitert.

Kontakt: Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenzverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun 39 Insolvenzverwalter tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt.

Diese Pressemitteilung können Sie auch unter www.schubra.de einsehen.

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