Schultze & Braun: Bundesgerichtshof entscheidet gegen Phoenix-Insolvenzplan
Schultze & Braun
Frankfurt/Main. Mit Beschluss vom 5. Februar 2009 hat der Bundesgerichtshof dem
Insolvenzplan im Insolvenzverfahren Phoenix nicht zum Durchbruch verholfen. Ausschüttungen
an die Gläubiger können daher im Rahmen des Insolvenzplans nicht
vorgenommen werden. In einer Sitzung des Gläubigerausschusses der Phoenix wird
am 27. Februar 2009 über die Konsequenzen dieses Beschlusses für das weitere
Vorgehen gesprochen. Insolvenzverwalter Frank Schmitt wird sich Anfang nächster
Woche dazu konkret äußern.
Der Bundesgerichtshof lässt den Insolvenzplan daran scheitern, dass eine Feststellung
der Insolvenzforderungen im Insolvenzplan nicht vorgenommen werden kann.
Zur Frage des Vorliegens von Treuhandvermögen bei einem Teil der Insolvenzmasse
der Phoenix oder zur Möglichkeit einer teilweisen Abwicklung eines Insolvenzverfahrens
über einen „verfahrensleitenden Plan“ hat sich der Bundesgerichtshof nicht
geäußert. Das Gericht hat dies dahingestellt sein lassen.
Mit dem Insolvenzplan sollte eine schnelle Ausschüttung von 200 Millionen Euro auf
rechtssicherer Grundlage erreicht werden. Nach Vorbesprechungen mit Anlegeranwälten,
die zahlreiche Anleger vertreten, wurde der Insolvenzplan vorgelegt. Im Erörterungs-
und Abstimmungstermin am 19. April 2007 haben 99,7 Prozent der Gläubiger
nach Köpfen und 93,6 Prozent der Gläubiger nach Summen dem Insolvenzplan
zugestimmt.
Gegen den Insolvenzplan ging u.a. die Gläubigerin CITCO Global Custody N.V. vor
und hat beim Landgericht Frankfurt/Main mit Beschluss vom 29. Oktober 2007 obsiegt.
Dieser Gläubigerin ging es darum, den vollen Betrag des eingezahlten Geldes
zurück zu erhalten und nicht nur einen Teil, wie im Insolvenzplan auch für diese
Gläubigerin vorgesehen. Dieses Ansinnen war gegen die Interessen aller anderen
Gläubiger gerichtet.
Neben Citco hatte auch der Rechtsverfolgungspool Phoenix, bestehend aus einigen
Unternehmen, die der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen
(EdW) als Beitragszahler angehören, das Ziel verfolgt, den Insolvenzplan zu
verhindern. Dem Rechtsverfolgungspool geht es darum, dass ein Teil des Vermögens
der Insolvenzmasse Phoenix als Treuhandvermögen angesehen wird. Dies
würde den Entschädigungsbetrag der EdW und damit die zu leistenden Beiträge der
Wertpapierhandelsunternehmen mindern. Im Interesse der Gläubiger der Phoenix ist
dieses Vorgehen ebenfalls nicht.
Der Insolvenzverwalter der Phoenix, Rechtsanwalt Frank Schmitt, und einige Gläubiger
waren bestrebt, den Insolvenzplan „zu retten“ und haben vor dem BGH Rechtsbeschwerde
gegen den Beschluss des Landesgerichts Frankfurt/Main vom 29. Oktober
2007 eingelegt. Mit der Rechtsbeschwerde sind weder der Insolvenzverwalter
noch diese Gläubiger durchgedrungen.
Kontakt:
Pressesprecherin RAin Ronja Sebode, Mail: RSebode@schubra.de, Telefon: 07841/708-0
Pressemitteilung unter: www.schubra.de/de/presse/presseservice/index.php
Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beschäftigt
sich seit über 30 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit
ist Schultze & Braun an 30 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren
bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.