Schultze & Braun: Bundesgerichtshof entscheidet gegen Phoenix-Insolvenzplan

27.02.2009

Schultze & Braun

Frankfurt/Main. Mit Beschluss vom 5. Februar 2009 hat der Bundesgerichtshof dem

Insolvenzplan im Insolvenzverfahren Phoenix nicht zum Durchbruch verholfen. Ausschüttungen

an die Gläubiger können daher im Rahmen des Insolvenzplans nicht

vorgenommen werden. In einer Sitzung des Gläubigerausschusses der Phoenix wird

am 27. Februar 2009 über die Konsequenzen dieses Beschlusses für das weitere

Vorgehen gesprochen. Insolvenzverwalter Frank Schmitt wird sich Anfang nächster

Woche dazu konkret äußern.

Der Bundesgerichtshof lässt den Insolvenzplan daran scheitern, dass eine Feststellung

der Insolvenzforderungen im Insolvenzplan nicht vorgenommen werden kann.

Zur Frage des Vorliegens von Treuhandvermögen bei einem Teil der Insolvenzmasse

der Phoenix oder zur Möglichkeit einer teilweisen Abwicklung eines Insolvenzverfahrens

über einen „verfahrensleitenden Plan“ hat sich der Bundesgerichtshof nicht

geäußert. Das Gericht hat dies dahingestellt sein lassen.

Mit dem Insolvenzplan sollte eine schnelle Ausschüttung von 200 Millionen Euro auf

rechtssicherer Grundlage erreicht werden. Nach Vorbesprechungen mit Anlegeranwälten,

die zahlreiche Anleger vertreten, wurde der Insolvenzplan vorgelegt. Im Erörterungs-

und Abstimmungstermin am 19. April 2007 haben 99,7 Prozent der Gläubiger

nach Köpfen und 93,6 Prozent der Gläubiger nach Summen dem Insolvenzplan

zugestimmt.

Gegen den Insolvenzplan ging u.a. die Gläubigerin CITCO Global Custody N.V. vor

und hat beim Landgericht Frankfurt/Main mit Beschluss vom 29. Oktober 2007 obsiegt.

Dieser Gläubigerin ging es darum, den vollen Betrag des eingezahlten Geldes

zurück zu erhalten und nicht nur einen Teil, wie im Insolvenzplan auch für diese

Gläubigerin vorgesehen. Dieses Ansinnen war gegen die Interessen aller anderen

Gläubiger gerichtet.

Neben Citco hatte auch der Rechtsverfolgungspool Phoenix, bestehend aus einigen

Unternehmen, die der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen

(EdW) als Beitragszahler angehören, das Ziel verfolgt, den Insolvenzplan zu

verhindern. Dem Rechtsverfolgungspool geht es darum, dass ein Teil des Vermögens

der Insolvenzmasse Phoenix als Treuhandvermögen angesehen wird. Dies

würde den Entschädigungsbetrag der EdW und damit die zu leistenden Beiträge der

Wertpapierhandelsunternehmen mindern. Im Interesse der Gläubiger der Phoenix ist

dieses Vorgehen ebenfalls nicht.

Der Insolvenzverwalter der Phoenix, Rechtsanwalt Frank Schmitt, und einige Gläubiger

waren bestrebt, den Insolvenzplan „zu retten“ und haben vor dem BGH Rechtsbeschwerde

gegen den Beschluss des Landesgerichts Frankfurt/Main vom 29. Oktober

2007 eingelegt. Mit der Rechtsbeschwerde sind weder der Insolvenzverwalter

noch diese Gläubiger durchgedrungen.

Kontakt:

Pressesprecherin RAin Ronja Sebode, Mail: RSebode@schubra.de, Telefon: 07841/708-0

Pressemitteilung unter: www.schubra.de/de/presse/presseservice/index.php

Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beschäftigt

sich seit über 30 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit

ist Schultze & Braun an 30 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren

bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.

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