Schultze & Braun: Gericht entscheidet - Misstrauensvotum gegen PHOENIX-Insolvenzverwalter unbegründet – keine Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters
Schultze & Braun
Mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Beschluss hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass im Insolvenzverfahren der Phoenix Kapitaldienst GmbH kein Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen ist. Das Gericht hatte einen dahingehenden Antrag seitens des so genannten Phoenix Rechtsverfolgungspools – ein Zusammenschluss einiger Beitragszahler der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) – als unzulässig verworfen.
Als Begründung führt das Gericht an, dass der Phoenix Rechtsverfolgungspool kein Gläubiger im Insolvenzverfahren Phoenix ist. Da aber nur Gläubiger Anträge im Insolvenzverfahren stellen können, war der Antrag als unzulässig zu verwerfen. Bei dieser Begründung hat es das Insolvenzgericht Frankfurt am Main jedoch nicht belassen, sondern ausführlich zum Vortrag des Rechtverfolgungspools Stellung genommen. Abschließend kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters auch nach inhaltlicher Würdigung des Sachverhalts abzulehnen ist.
Im Oktober 2007 hatte der Phoenix Rechtsverfolgungspool beim Amtsgericht Frankfurt am Main den Antrag gestellt, im Insolvenzverfahren Phoenix einen Sonderinsolvenzverwalter einzusetzen, um durch ihn die Handlungen des Insolvenzverwalters Frank Schmitt überprüfen zu lassen.
Kontakt:
Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0
Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun über 40 Insolvenzverwalter an 29 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze & Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.