Schultze & Braun gewinnt Verfahren vor dem französischen Bundesgerichtshof zur Frage der Zulassung von deutschen Anwälten in Frankreich

25.07.2008

Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Zulassung einer deutschen Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankreich ist nun von der Cour de Cassation in Paris (vergleichbar mit dem deutschen Bundesgerichtshof) zu Gunsten der Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft entschieden worden. Ausgangspunkt für den Rechtsstreit war die Weigerung der Straßburger Rechtsanwaltskammer, die französische Niederlassung der Schultze & Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft zur Kammer zuzulassen. Schultze & Braun hatte argumentiert, dass die Straßburger Rechtsanwaltskammer damit gegen Europäisches Recht verstößt. Das wurde jetzt auch durch die Cour de Cassation in Paris bestätigt.

Das Gericht führt in seiner Entscheidung aus, dass eine wirksam nach dem Recht eines Mitgliedsstaates gegründete Gesellschaft mit dem Sitz innerhalb der Europäischen Union im Hinblick auf die Niederlassungsfreiheit behandelt werden müsse wie eine natürliche Person. Sie müsse also im Rahmen der Ausübung ihrer Niederlassungsfreiheit in dem Staat der Niederlassung behandelt werden wie deren eigene Staatsangehörige. So müsse eine ausländische Rechtsanwaltsgesellschaft auf der eigens für Rechtsanwaltsgesellschaften vorgesehenen Liste einer französischen Rechtsanwaltskammer eingetragen werden, wie dies auch für französische Anwaltsgesellschaften praktiziert wird, sofern diese ausländische Gesellschaft die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen hinsichtlich der Geschäftsführung, Kontrolle und Zusammensetzung des Stammkapitals erfüllt.

Die Cour de Cassation in Paris hat damit zugleich auch die Frage beantwortet, ob eine deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zugelassen werden kann. Die Gegenseite, die Straßburger Rechtsanwaltskammer, hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass das nicht möglich sei. Mit dieser Argumentation war sie bereits in der ersten Instanz vor der Cour d'Appel in Colmar (vergleichbar mit einem deutschen Oberlandesgericht) gescheitert, hatte aber dennoch im November 2006 Revision bei der Cour de Cassation in Paris eingelegt.

Die Leiterin der Straßburger Niederlassung, Rechtsanwältin und Avocate Ellen Delzant, freut sich über das Ergebnis: "Dieses Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung für das europäische Anwaltberufsrecht und bestätigt, dass die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union nicht nur für Rechtsanwälte als natürliche Personen, sondern auch für Anwaltsgesellschaften gilt. Es wird europäischen Anwaltsgesellschaften den Schritt über die französischen Grenzen erheblich erleichtern".

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