Schultze & Braun: Gläubiger billigen Insolvenzplan - Klima Becker Anlagenbau GmbH wieder voll handlungsfähig

24.07.2012

Saarbrücken. Fünf Monate nach dem Antrag der Klima Becker Anlagenbau GmbH auf ein Insolvenzplanverfahren ist der Weg frei für eine erfolgreiche Sanierung. Die Gläubigerversammlung hat den Insolvenzplan gestern bestätigt. Nach diesem Beschluss der Gläubiger kann das Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Saarbrücken voraussichtlich in zwei Wochen aufgehoben werden. Das teilt der Insolvenzverwalter, Jean-Olivier Boghossian von Schultze & Braun, mit.

Das Amtsgericht eröffnete das Verfahren formal am 1. Juni. Unverschuldete Umsatz- und Forderungsausfälle im Zusammenhang mit zwei größeren Aufträgen hatten das Unternehmen in Bedrängnis gebracht. Die übrigen Gesellschaften der Klima Becker Gruppe waren von der Insolvenz nicht betroffen. Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist die Klima Becker Anlagenbau GmbH unter ihrem Geschäftsführer Thomas Becker saniert und innerhalb der Klima-Becker-Gruppe wieder voll handlungsfähig.

Insolvenzplanverfahren bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich unter Aufsicht eines gerichtlich bestellen Insolvenzverwalters in eigener Regie zu sanieren und Schritte aus der Krise aufzuzeigen. Für Klima Becker entwickelte die Kanzlei Abel und Kollegen den Insolvenzplan in Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter Boghossian. Dieser konnte unterdessen den Geschäftsbetrieb mit Unterstützung der übrigen Klima-Becker-Gruppe uneingeschränkt fortführen.

Angesichts des starken Preisdrucks bei öffentlichen Aufträgen wird sich das Unternehmen künftig auf private Kunden im Bereich der Dienstleitung, Verwaltung und insbesondere der Industrie konzentrieren. Mit der Vermarktung der Bereiche Entfeuchtungstechnik und Energieberatung will Becker neue Industriekunden gewinnen. Von den bisher 50 Arbeitsplätzen in der Gesellschaft bleiben 45 erhalten.

Dieses Konzept überzeugte auch die Gläubiger in der gestrigen Gläubigerversammlung. Es handelte sich um das erste Insolvenzverfahren im Saarland mit einem vorläufigen Gläubigerausschuss. Das am 1. März dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) sieht vor, dass der vorläufige Insolvenzverwalter aufgrund einer einstimmigen Entscheidung des vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt und dann vom Insolvenzgericht bestellt wird.

Dass die Premiere gelungen ist, darin sind sich alle Beteiligten einig. Eine sehr schnelle Sanierung, ein voll erhaltenes, leistungsfähiges Unternehmen und der Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze seien Resultate eines guten Zusammenspiels von Insolvenzverwalter, Berater und Mitarbeitern, dem vorläufigen Gläubigerausschuss, den Gläubigern und dem Insolvenzgericht.

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Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beschäftigt sich seit über 35 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit ist Schultze & Braun an 37 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.

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