Schultze & Braun: Insolvenzrechtsreform in Frankreich stärkt Rechte deutscher Unternehmen als Gläubiger grundlegend

02.07.2014

Achern / Paris. Am 1. Juli 2014 tritt das neue französische Insolvenzrecht in Kraft. „Das neue Recht stärkt die Rechte deutscher Unternehmen grundlegend, wenn sie Gläubiger in französischen Insolvenzverfahren sind“, fasst Rechtsanwalt Patrick Ehret aus dem Geschäftsbereich Internationale Sanierungsberatung von Schultze & Braun die Vorteile zusammen. „Sie können jetzt ihre Interessen besser durchsetzen, wenn ein französischer Geschäftspartner in die Insolvenz geht.“

Rund 100 Milliarden Euro bedrohter Forderungen

Aus Sicht von Ehret, der in Deutschland und Frankreich als Rechtsanwalt zugelassen ist, ist dies aus zwei Punkten besonders relevant:

· Deutsche Unternehmen tragen bei Geschäften mit Frankreich ein immer größeres Risiko. 63.452 französische Unternehmen haben 2013 einen Insolvenzantrag gestellt – ein neuer Höchststand.

· Insgesamt sind Forderungen in Höhe von rund 100 Milliarden Euro potentiell von einem Ausfall bedroht. Frankreich, seit Jahren der größte Handelspartner der Bundesrepublik, hat 2013 Waren in diesem Wert aus Deutschland importiert.

Bislang standen im französischen Insolvenzrecht – im Gegensatz zum deutschen – die Gläubiger und ihre Forderungen nicht im Mittelpunkt. Priorität genoss vielmehr der Erhalt des französischen Unternehmens und der Arbeitsplätze.

Neue Gestaltungsmöglichkeiten aktiv nutzen

„Durch die Reform werden französische Insolvenzverfahren grundsätzlich gläubigerfreundlicher“, sagt Patrick Ehret. „Wichtig ist, dass deutsche Unternehmen die neuen Gestaltungsmöglichkeiten kennen und sie aktiv nutzen.“

Künftig können Gläubiger als Mitglieder der Gläubigerkomitees (zwingend anwendbar bei über 20 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 150 Mitarbeitern, auf Antrag des Insolvenzverwalter oder des Schuldners auch unterhalb der Schwellenwerte möglich) in Verfahren von französischen Unternehmen einen eigenen Insolvenzplan vorschlagen. „Dieser tritt dann bei der Abstimmung in Konkurrenz zum Plan des Schuldners, in dem die Gläubiger oftmals schlechter gestellt sind“, erläutert Patrick Ehret den Vorteil. „Bislang konnte das Schuldnerunternehmen oder dessen Gesellschafter einen Gläubiger-Plan nicht zur Abstimmung zulassen. Das ist jetzt nicht mehr möglich.“

Forderungen leichter in Anteilsrechte umwandeln

Die Position der Gläubiger wird ebenfalls gestärkt, wenn im Insolvenzplan vorgesehen ist, dass ihre Forderungen in Anteilsrechte umgewandelt werden. Bislang konnten Gesellschafter dies verhindern, indem sie ihre Stimmrechte entsprechend ausübten oder eine Beschlussfassung ganz versagten. „Mit dem neuen Insolvenzrecht kann die Gesellschafterstruktur des insolventen Unternehmens mit einfachen Abstimmungsmehrheiten geändert werden“, sagt Patrick Ehret. „Gläubiger können jetzt ihre Forderungen leichter in Anteilsrechte umwandeln, deren Gegenwert oftmals höher ist als die Insolvenzquote – besonders dann, wenn das operative Geschäft des insolventen Unternehmens sanierungsfähig ist.“ Die Umwandlung von Forderungen in Anteilsrechte kommt etwa für Lieferanten in Frage, die ein strategisches Interesse daran haben, Anteile am Abnehmer ihrer Waren zu erwerben. Sie können so ihr eigenes Geschäftsmodell vertikal erweitern.

Ausweitung des New Money Privilegs

Gläubiger, die ihrem Geschäftspartner in Schwierigkeiten unter die Arme greifen wollen, profitieren davon, dass das sogenannte New Money Privileg (NMP) in der Conciliation ausgeweitet wird. Bei diesem vertraulichen Sanierungsverfahren kann der Schuldner beantragen, dass ein Schlichter mit den Gläubigern verhandelt. Wenn der Schuldner bei Abschluss der Verhandlung nicht zahlungsunfähig ist und die Parteien eine Vereinbarung über seinen Fortbestand getroffen haben, kann das Gericht die Ergebnisse der Verhandlung anerkennen. „Für den Gläubiger hat das den Vorteil, dass sein Geschäftspartner erhalten bleibt und er weiter mit ihm Geschäfte machen kann“, sagt Patrick Ehret. „Muss das französische Unternehmen dann doch noch einen Insolvenzantrag stellen, ist der Gläubiger mit dem neuen Insolvenzrecht besser geschützt.“ Mit dem neuen NMP erhalten Gläubiger die Finanzmittel bevorzugt zurück, die sie ihm während der Conciliation zur Verfügung gestellt haben. Nach dem alten Recht war nur die Darlehensvergabe nach Abschluss des Verfahrens abgedeckt.

Über Patrick Ehret:

Patrick Ehret ist im Geschäftsbereich Internationale Sanierungsberatung / Cross-Border Restructuring and Insolvencies (French Desk) von Schultze & Braun tätig. Er ist als Rechtsanwalt in Deutschland sowie Frankreich zugelassen und französischer Fachanwalt für internationales und europäisches Recht.

Weitere Informationen zu Patrick Ehret sowie druckfähige Fotos finden Sie unter www.schubra.de/de/presseservice/fotoarchiv_ap.php.

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