Schultze & Braun: Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch leistet erste Abschlagszahlung auf Sozialplan für ehemalige Mitarbeiter der Bäckereikette Der Stadtbäcker GmbH

11.04.2017

In den nächsten Tagen wird die Häfte der für den Sozialplan veranschlagten Mittel ausbezahlt

Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch von Schultze & Braun: „So müssen die ehemaligen Beschäftigten nicht bis zum Ende des Verfahrens warten, bevor die Gelder bereitgestellt werden.“

Teutschenthal. Die ehemaligen Mitarbeiter der insolventen Bäckereikette Der Stadtbäcker GmbH erhalten eine erste Zahlung auf den Sozialplan. Insolvenzverwalter Rüdiger Bauch von Schultze & Braun kündigte an, in den kommenden Tagen etwa die Häfte der veranschlagten Mittel für den Sozialplan aus der Insolvenzmasse zur Verfügung zu stellen. Einem entsprechenden Antrag hatte das Amtsgericht Halle zuvor zugestimmt.

Mit dem Sozialplan sollen die Folgen der Entlassung für die betroffenen 73 Mitarbeiter gemildert werden. Bauch war es nach dem Insolvenzantrag der Bäckereikette zwar gelungen, 31 Filialgeschäfte an den Bäcker Lampe zu verkaufen und 76 Arbeitsplätze zu erhalten. Für die Produktion im Teutschenthaler Ortsteil Zscherben gab es jedoch keinen Übernahmeinteressenten, woraufhin Bauch Ende Januar 2016 73 Beschäftigten kündigen musste. „Umso mehr freut es mich, dass wir heute den Betroffenen mit dieser ersten Abschlagzahlung vorzeitig Mittel aus dem Sozialplan zur Verfügung stellen können. So müssen die ehemaligen Beschäftigten nicht bis zum Ende des Verfahrens warten, bevor die Gelder bereitgestellt werden“, sagt Bauch.

Nach allgemeinen Umsatzrückgängen stellte der Stadtbäcker im August 2015 Insolvenzantrag. Insolvenzverwalter Bauch führte den Geschäftsbetrieb fort und übergab zum 1. Februar 31 der einst 36 Stadtbäcker-Filialen an den Bäcker Lampe. Außerdem fand Bauch mit der IPR Modulsysteme GmbH einen Käufer für das Grundstück der ehemaligen Produktionsstätte in Zscherben. „Ein Teil der unter anderem durch diese Verwertungen in die Masse geflossenen Gelder können wir nun im Rahmen des Sozialplans an die Beschäftigten auszahlen“, erklärt Bauch.

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