Schultze & Braun: Meinel Fahnenfabrik stellt Insolvenzantrag

16.10.2008

Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft

Der Geschäftsführer der Eleonore Meinel Fahnenfabrik GmbH mit Sitz in Marktleugast in Nordbayern hat am 10. Oktober 2008 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Bayreuth gestellt. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Elske Fehl von Schultze & Braun bestellt. „Der vorhandene Auftragsbestand ermöglicht eine Fortführung des Geschäftsbetriebes“, so Fehls Einschätzung nach Durchsicht der Geschäftsunterlagen. Es wird bereits nach einer Fortführungslösung für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesucht, mit der Familie Meinel laufen Gespräche über die künftige Gestaltung des Geschäftsbetriebes.

Die Meinel Fahnenfabrik stellt seit 1952 Fahnen, Wimpel und sonstige Abzeichen her, seit einiger Zeit werden auch textile Fußball-Fanartikel vertrieben. Der Insolvenzantrag wurde notwendig, als die Bank die Überweisung der fälligen Lohnzahlungen nicht eingelöst hat. Die offenen Löhne der 45 Arbeitnehmer sind nun durch das Insolvenzgeld, das von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, gesichert.

Kontakt:

Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung

Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 30 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun über 35 Insolvenzverwalter an 30 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze & Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.

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