Schultze & Braun: Phoenix Kapitaldienst GmbH - Gläubigerausschuss unterstützt Insolvenzverwalter in Bezug auf Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof

27.11.2007

Schultze & Braun

Der Insolvenzverwalter Frank Schmitt, Schultze & Braun, hat dem Gläubigerausschuss in seiner Sitzung vom 26. November 2007 vorgeschlagen, mittels einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshofs gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 29. Oktober 2007 vorzugehen. Der Gläubigerausschuss unterstützt diesen Vorschlag des Insolvenzverwalters. Durch die Entscheidung des Landgerichts war dem Insolvenzplan, der im April 2007 von einer großen Mehrheit der Gläubiger (99,7 Prozent) angenommenen worden war, die Bestätigung versagt worden.

Die Insolvenzordnung sieht die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde für das Insolvenzplanverfahren durch den Insolvenzverwalter nicht explizit vor. Deshalb werden gleichfalls Gläubiger den Weg der Rechtsbeschwerde beschreiten, denn Gläubigern steht der Weg der Rechtsbeschwerde sicher offen. Mit der Rechtsbeschwerde soll der Weg für eine materielle – sprich inhaltliche – Entscheidung des Bundesgerichtshofs über den Insolvenzplan bereitet werden. Wenn der Bundesgerichtshof den Insolvenzplan bestätigt, könnte dann – wie im Insolvenzplan vom Insolvenzverwalter vorgesehen – der größte Teil der Insolvenzmasse an die Gläubiger ausgeschüttet werden.

Insolvenzverwalter und Gläubigerausschussmitglieder waren sich einig über den Gang zum Bundesgerichtshof, da andere Möglichkeiten, eine schnelle Ausschüttung für die Gläubiger zu erreichen, nicht gegeben sind. Ansonsten müssten die bereits im Insolvenzplan dargestellten Rechtsfragen über alle Instanzen entschieden werden. Ein konkreter Zeithorizont ist diesbezüglich nicht einzuschätzen. Sicher ist jedoch, dass dies bedeutend mehr Zeit in Anspruch nehmen würde, als die Einlegung einer Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof, um die Planbestätigung zu erreichen. Die Planbestätigung ist formale Voraussetzung für das Rechtskräftigwerden des Insolvenzplanes und damit für die Auszahlung der Insolvenzmasse.

In der Presse wird durch den Geschäftsführer des Rechtsverfolgungspools behauptet, die Insolvenzmasse könne nach der Entscheidung des LG Frankfurt am Main sofort ausgeschüttet werden. Das ist falsch, denn innerhalb der Gläubigerschaft bestehen stark auseinanderlaufende Vorstellungen darüber, nach welchem Verteilungsmaßstab die Insolvenzmasse auf die einzelnen Gläubiger verteilt werden soll. Beispielsweise beansprucht der größte Gläubiger Citco Global Custody N.V. die volle Rückzahlung seiner Einlage, da diese erst kurz vor der Insolvenzantragstellung im März 2005 eingezahlt worden ist. Würde dieser Verteilungsmaßstab akzeptiert, gingen die Einzahler früherer Jahre leer aus. Deshalb wehren sich andere Gläubiger gegen diese Art der Verteilung und wollen vielmehr eine prozentual gleiche Verteilung, unabhängig vom Einzahlungszeitpunkt. Diese unterschiedlichen Positionen sollten mit dem Insolvenzplan vermittelt werden. An diesem Ziel soll nunmehr über den Weg der Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nach wie vor festgehalten werden.

Kontakt:

Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze & Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze & Braun über 40 Insolvenzverwalter an 28 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze & Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.

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