Schultze & Braun: Rosenthal - Verkaufsgespräche machen Fortschritte
Schultze & Braun
Selb. Der vorläufige Insolvenzverwalter der Rosenthal AG, Volker Böhm, hat heute
die weiteren Schritte zum Verkauf des Unternehmens erläutert. Insbesondere erklärte
er die Gründe für die geplante Auffanglösung.
Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung liefen Verhandlungen mit einem ausländischen
Investor zur Übernahme des Unternehmens. Beabsichtigt war ein „Share
Deal“, also ein Kauf der Anteile des Rosenthal-Mutterkonzerns „Waterford Wedgewood“
(WW). „Doch dieser Art der Transaktion stehen – wie sich bald nach Insolvenzantragstellung
herausstellte – erhebliche Hindernisse entgegen“, betonte Böhm.
Erforderlich ist es z.B., dass sich andere Gesellschaften im WW-Konzern bereit erklären,
Verbindlichkeiten von Rosenthal zu übernehmen – was sich angesichts der
Tatsache, dass Waterford Wedgewood selbst insolvent ist, als schwierig erweist.
Auch haben die englischen Insolvenzverwalter der Übernahme noch nicht zugestimmt,
obwohl ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. „Derzeit ist es nicht
absehbar, dass ein ‚Share Deal’ in Kürze zustande kommt“, sagte Böhm.
Böhm unterstrich, dass er die Rücknahme des Insolvenzantrags infolge eines erfolgreichen
Verkaufs der Anteile an einen Investor ausdrücklich begrüßen würde. „Die
damit beauftragte Investmentbank ist frei, den ‚Share Deal’ mit dem Investor jederzeit
abzuschließen“, sagte der Insolvenzverwalter.
Es sei aber eine Tatsache, dass die Zeit für einen ‚Share Deal’ ablaufe. „Nach deutschem
Insolvenzrecht muss das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wenn die Insolvenzgründe
vorliegen“, so Böhm. „Außerdem endet der Zeitraum, in dem die Löhne
und Gehälter durch das Insolvenzgeld gesichert sind, am 31. März. Spätestens dann
muss das Insolvenzverfahren eröffnet werden, da andernfalls die Mitarbeiter keinen
Lohn mehr erhalten.“
Sei aber einmal das Insolvenzverfahren eröffnet, scheide ein ‚Share Deal’ praktisch
aus. „Kein Käufer hat ein Interesse daran, ein Unternehmen zu erwerben, das sich in
einem eröffneten Insolvenzverfahren befindet“, schilderte Böhm die Sachlage. „Deshalb
habe ich den Investor im Interesse von Rosenthal auf die Alternative aufmerksam
gemacht, statt einem ‚Share Deal’ einen ‚Asset Deal’ über eine Auffanggesellschaft
vorzunehmen.“ Dabei wird der Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens
einschließlich aller Rechte in ein neu gegründetes Unternehmen überführt, die
„Auffanggesellschaft“. Diese „übertragene Sanierung“ ist das in der deutschen Insolvenzpraxis
am häufigsten angewandte und erfolgreichste Sanierungsinstrument.
Böhm: „Die Verhandlungen mit dem Investor machen gute Fortschritte, und ich bin
zuversichtlich, diese Verhandlungen noch im Frühjahr zu einem erfolgreichen Abschluss
zu bringen.“ Zudem ist Böhm zurzeit mit fünf weiteren, ernsthaften Interessenten
in Kontakt.
„Mir ist daran gelegen, im Interesse der Mitarbeiter und der Region schnell eine erfolgreiche,
tragfähige Lösung zu finden“, betonte Böhm. „Ob dies durch einen ‚Share
Deal’ oder einen ‚Asset Deal’ gelingt, ist dabei zweitrangig.“
Kontakt:
Pressesprecherin RAin Ronja Sebode, Mail: RSebode@schubra.de, Telefon: 07841/708-0
Pressemitteilung unter: www.schubra.de/de/presse/presseservice/index.php
Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beschäftigt
sich seit über 30 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit
ist Schultze & Braun an 30 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren
bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.