Schultze & Braun: Rosenthal - Verkaufsgespräche machen Fortschritte

13.02.2009

Schultze & Braun

Selb. Der vorläufige Insolvenzverwalter der Rosenthal AG, Volker Böhm, hat heute

die weiteren Schritte zum Verkauf des Unternehmens erläutert. Insbesondere erklärte

er die Gründe für die geplante Auffanglösung.

Zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung liefen Verhandlungen mit einem ausländischen

Investor zur Übernahme des Unternehmens. Beabsichtigt war ein „Share

Deal“, also ein Kauf der Anteile des Rosenthal-Mutterkonzerns „Waterford Wedgewood“

(WW). „Doch dieser Art der Transaktion stehen – wie sich bald nach Insolvenzantragstellung

herausstellte – erhebliche Hindernisse entgegen“, betonte Böhm.

Erforderlich ist es z.B., dass sich andere Gesellschaften im WW-Konzern bereit erklären,

Verbindlichkeiten von Rosenthal zu übernehmen – was sich angesichts der

Tatsache, dass Waterford Wedgewood selbst insolvent ist, als schwierig erweist.

Auch haben die englischen Insolvenzverwalter der Übernahme noch nicht zugestimmt,

obwohl ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. „Derzeit ist es nicht

absehbar, dass ein ‚Share Deal’ in Kürze zustande kommt“, sagte Böhm.

Böhm unterstrich, dass er die Rücknahme des Insolvenzantrags infolge eines erfolgreichen

Verkaufs der Anteile an einen Investor ausdrücklich begrüßen würde. „Die

damit beauftragte Investmentbank ist frei, den ‚Share Deal’ mit dem Investor jederzeit

abzuschließen“, sagte der Insolvenzverwalter.

Es sei aber eine Tatsache, dass die Zeit für einen ‚Share Deal’ ablaufe. „Nach deutschem

Insolvenzrecht muss das Insolvenzverfahren eröffnet werden, wenn die Insolvenzgründe

vorliegen“, so Böhm. „Außerdem endet der Zeitraum, in dem die Löhne

und Gehälter durch das Insolvenzgeld gesichert sind, am 31. März. Spätestens dann

muss das Insolvenzverfahren eröffnet werden, da andernfalls die Mitarbeiter keinen

Lohn mehr erhalten.“

Sei aber einmal das Insolvenzverfahren eröffnet, scheide ein ‚Share Deal’ praktisch

aus. „Kein Käufer hat ein Interesse daran, ein Unternehmen zu erwerben, das sich in

einem eröffneten Insolvenzverfahren befindet“, schilderte Böhm die Sachlage. „Deshalb

habe ich den Investor im Interesse von Rosenthal auf die Alternative aufmerksam

gemacht, statt einem ‚Share Deal’ einen ‚Asset Deal’ über eine Auffanggesellschaft

vorzunehmen.“ Dabei wird der Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens

einschließlich aller Rechte in ein neu gegründetes Unternehmen überführt, die

„Auffanggesellschaft“. Diese „übertragene Sanierung“ ist das in der deutschen Insolvenzpraxis

am häufigsten angewandte und erfolgreichste Sanierungsinstrument.

Böhm: „Die Verhandlungen mit dem Investor machen gute Fortschritte, und ich bin

zuversichtlich, diese Verhandlungen noch im Frühjahr zu einem erfolgreichen Abschluss

zu bringen.“ Zudem ist Böhm zurzeit mit fünf weiteren, ernsthaften Interessenten

in Kontakt.

„Mir ist daran gelegen, im Interesse der Mitarbeiter und der Region schnell eine erfolgreiche,

tragfähige Lösung zu finden“, betonte Böhm. „Ob dies durch einen ‚Share

Deal’ oder einen ‚Asset Deal’ gelingt, ist dabei zweitrangig.“

Kontakt:

Pressesprecherin RAin Ronja Sebode, Mail: RSebode@schubra.de, Telefon: 07841/708-0

Pressemitteilung unter: www.schubra.de/de/presse/presseservice/index.php

Die Schultze & Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH beschäftigt

sich seit über 30 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Bundesweit

ist Schultze & Braun an 30 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren

bearbeitet – von der Privatinsolvenz bis zur internationalen Großinsolvenz.

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