Schultze & Braun: Solar Millennium: Insolvenzverfahren eröffnet

29.02.2012

Erlangen. Heute wurde über die Solar Millennium AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter der Gesellschaft bestellte das zuständige Amtsgericht in Fürth den Nürnberger Rechtsanwalt Volker Böhm von der Kanzlei Schultze & Braun, der bereits zum vorläufigen Insolvenzverwalter des Unternehmens bestellt worden war. Mit der Insolvenzeröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über die Solar Millennium AG auf den Insolvenzverwalter über.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Böhm den Investorenprozess fortsetzen. Chancen auf Übernahme durch einen Investor bestehen noch für die in Köln ansässige Projekt-Tochter Flagsol GmbH sowie für einige wenige spanische Projekte, insbesondere das Arenales-Projekt. Ob eine Übernahme von Solar Millennium als Ganzes noch möglich ist, lässt sich noch nicht absehen. Die Kündigungen der rund 40 Mitarbeiter der Solar Millennium AG, die heute ausgesprochen wurden, waren deshalb unvermeidbar.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Namentlich bekannte Gläubiger erhalten vom Insolvenzverwalter die für die Forderungsanmeldung notwendigen Unterlagen; Gläubiger, die nicht namentlich bekannt sind, erhalten die nötigen Informationen über die Internetseite www.schubra.de. Die Gläubigerversammlung für die rund 16.000 Anleihe-Gläubiger ist für den 15. Mai 2012 angesetzt. Eine Einladung erfolgt in Kürze. Zudem hat das zuständige Amtsgericht einen Gläubigerausschuss bestellt, in dem mit Klaus Nieding von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) auch ein Repräsentant der Schuldverschreibungsgläubiger vertreten sein wird.

Unterdessen setzt Böhm die Prüfung eventuell bestehender Haftungsansprüche fort. Insbesondere wird Böhm untersuchen, ob die Investitionen von rund 80 Mio. Euro, die die Solar Millennium AG in den USA getätigt hat, eine Haftung der Verantwortlichen begründen. Es gehört zu den Aufgaben eines Insolvenzverwalters zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche bestehen und diese im Interesse der Gläubiger durchzusetzen. Im Fall der Solar Millennium AG mit ihrem komplizierten Geflecht aus Tochtergesellschaften und Beteiligungen wird dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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