Schultze &Braun: Unnötige Verzögerung der Auszahlung an Phoenix-Geschädigte?

25.10.2007

Schultze &Braun

Insolvenzverwalter nimmt Stellung zu Vorwürfen zu einer von einigen Gläubigern lancierten Veröffentlichung in der Presse

Aus der Presseveröffentlichung eines Rechtsverfolgungspools, der sich im Zusammenhang mit der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH gegründet hat, ergibt sich, dass ein Antrag auf Einsetzung eines Sonderverwalters gestellt werden soll. Der Rechtsverfolgungspool behauptet, dass Insolvenzverwalter Frank Schmitt, Schultze &Braun, überhöhte Gebühren abgerechnet haben soll, ihm soll daher ein so genannter Sonderverwalter an die Seite gestellt werden.

Da der Antrag jedoch – entgegen der Ankündigungen – nicht bis zum Nachmittag des 25. Oktober 2007 beim Insolvenzgericht eingegangen ist, ist Schmitt nicht in der Lage, zu diesem inhaltlich Stellung zu nehmen. Zu den über die Presse erhobenen Vorwürfen der überhöhten Gebührenabrechnung weist der Insolvenzverwalter allerdings darauf hin, dass alle bislang im Insolvenzverfahren entstandenen Gebühren vom Gläubigerausschuss geprüft und vom Gericht festgesetzt wurden.

Schmitt befürchtet nun eine weitere Verzögerung der Abwicklung des Insolvenzverfahrens und damit der Auszahlungen an die Geschädigten. Der Rechtsverfolgungspool setzt sich aus verschiedenen Wertpapierhandelsunternehmen zusammen, die als Beitragszahler für die durch die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen zu leistenden Zahlungen aufkommen müssen. Allerdings sind diese Beitragszahler selbst nicht Gläubiger im Insolvenzverfahren. Der Pool hatte eine Forderung eines Anlegers unmittelbar vor der Abstimmung über den Insolvenzplan gekauft. Für diese Forderung in Höhe von 1.000 Euro wurde ein Kaufpreis in Höhe von 2.000 Euro bezahlt. Mit Hilfe dieser gekauften Forderung blockiert der Rechtsverfolgungspool nunmehr seit über sechs Monaten die Auszahlung von 200.000.000 Euro an die rund 30.000 Anleger, da er Beschwerde gegen den vom Insolvenzverwalter Frank Schmitt vorgelegten Insolvenzplan eingelegt hat.

Durch die nun initiierte Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters wird sich das Verfahren weiter verzögern. Schmitt sieht dem Antrag gelassen entgegen: “Sollte dem – noch nicht vorliegenden – Antrag gefolgt werden und ein Sonderverwalter eingesetzt werden, werde ich im Interesse der Anleger und einer Beschleunigung des Verfahrens selbstverständlich mit dem Kollegen zusammenarbeiten, damit schnellstmöglich klargestellt werden kann, dass an den behaupteten Vorwürfen nichts dran ist.“

Kontakt:

Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze &Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Die Schultze &Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze &Braun über 40 Insolvenzverwalter an 28 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze &Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.

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