Schultze &Braun: Zum Artikel im Handelsblatt „Phoenix-Investor zeigt Insolvenzverwalter an“ vom 15. November 2007 nimmt der Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Rechtsanwalt Frank Schmitt, folgendermaßen Stellung:

15.11.2007

Schultze &Braun

1. Anleger im Phoenix Managed Account haben auf bestimmte Geschäftskonten der Phoenix ihre Anlage eingezahlt. Diese Konten wurden nicht für einzelne Anleger, sondern nur auf Phoenix Kapitaldienst GmbH geführt. Strittig ist, ob es sich bei dem Vermögen auf diesen Einzahlungsbankkonten um Treuhandvermögen handelt. Diesen Sachverhalt hat der Insolvenzverwalter schon zu Beginn des Verfahrens thematisiert.

2. Von praktischer Relevanz ist nicht so sehr die Frage, ob es sich bei dem Vermögen auf diesen Bankkonten um Treuhandkonten handelt, sondern – unterstellt es handele sich dabei tatsächlich um Treuhandvermögen – wie dieses Vermögen auf jeden einzelnen Anleger verteilt werden sollte. Der größte Gläubiger der Phoenix, Citco Global Custody N.V., will dieses Vermögen so verteilen, dass die zeitlich letzten Einzahler ihre Einlage vollständig zurückerhalten. Würde das Vermögen so verteilt, würden Einzahler früherer Jahre vollständig leer ausgehen. Andererseits möchte der so genannte „Rechtsverfolgungspool“ das Treuhandvermögen quotal verteilt haben, unabhängig vom Einzahlungszeitpunkt. Das Treuhandvermögen kann aber nur nach einer Variante verteilt werden. Welches die „richtige Variante“ ist, ist bislang nicht bekannt.

3. Auch um dieses Problem zu lösen, hat der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan zur Abstimmung gestellt, diesem Insolvenzplan wurde von fast allen abstimmenden Gläubigern zugestimmt (99,7 Prozent). Sowohl der Rechtsverfolgungspool als auch Citco haben den Insolvenzplan mit Rechtsmitteln angegriffen. Das Landgericht Frankfurt am Main hat daraufhin den Insolvenzplan aus formalen Gründen nicht bestätigt, sich aber inhaltlich zu dem Insolvenzplan nicht geäußert. Zur Frage, ob bei Phoenix das Vermögen auf den Einzahlungskonten Treuhandvermögen darstellt oder nicht, hat sich das Landgericht Frankfurt am Main nicht eingelassen. Damit auch nicht zu der Frage, wie dieses Vermögen zu verteilen sei, wenn es denn Treuhandvermögen wäre. Citco hat damit im Ergebnis die Auszahlung an alle Anleger blockiert.

4. Bisher wurde von keinem Gläubiger ein Rechtsstreit gegen den Insolvenzverwalter mit dem Ziel geführt, behauptetes Treuhandvermögen auszusondern. Für die Durchsetzung von streitigen Ansprüchen über Vermögen sieht unsere Gesellschaftsordnung den Zivilrechtsweg vor. Diesen Weg hat, wie gesagt, bisher kein Gläubiger beschritten. Vielmehr hat umgekehrt der Insolvenzverwalter eine so genannte negative Feststellungsklage anhängig gemacht, um klären zu lassen, ob ein Teil des Vermögens von Phoenix tatsächlich als Treuhandvermögen zu behandeln ist oder nicht.

5. Sehr ungewöhnlich ist stattdessen von Gläubigerseite den strafrechtlichen Weg mit Hilfe von Strafanzeigen zu beschreiten. Nicht vorstellbar ist, dass ein Staatsanwalt oder Strafrichter beurteilen wird, nach welchem Verteilungsmaßstab behauptetes Treuhandvermögen auf die einzelnen Anleger zu verteilen ist. Vorstellbar ist ebenso wenig, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diesbezüglich Vorgaben macht.

6. Zusammen mit dem Gläubigerausschuss wird der Insolvenzverwalter in diesem Monat beraten, wie dem Ziel, der schnellstmöglichen und möglichst einvernehmlichen Ausschüttung an die Gläubiger von Phoenix, näher gekommen werden kann.

Kontakt:

Rechtsanwältin und Pressesprecherin Ronja Sebode, Schultze &Braun, Niederlassung Achern, RSebode@schubra.de, Tel.: 07841/708-0

Die Schultze &Braun Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH ist eine Gesellschaft von Rechtsanwälten, die sich seit über 20 Jahren mit allen Fragen der Insolvenz- und Zwangsverwaltung beschäftigt. Bundesweit sind bei Schultze &Braun über 40 Insolvenzverwalter an 28 Standorten tätig, es werden jährlich Hunderte von Insolvenzverfahren bearbeitet. Dabei wird die gesamte Spannbreite von der Insolvenz der natürlichen Person bis zur internationalen Großinsolvenz abgewickelt. Darüber hinaus verfügt Schultze &Braun über eine internationale Abteilung und Niederlassungen im Ausland und damit über das Know-how, auch grenzüberschreitende Insolvenzverfahren effektiv zu betreuen.

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