Schutzschirmverfahren der „die mit-arbeiter Personal-Management GmbH“ erfolgreich abgeschlossen - 500 Arbeitsplätze gerettet

26.08.2014

Hannover, 22.08.2014. Im Dezember 2013 musste der Personaldienstleister „die mit-arbeiter Personal-Management GmbH“ in Folge eines anderen großen Insolvenz-verfahrens und entsprechenden Forderungsausfalls selbst Insolvenzantrag stellen. Antragsgemäß konnte das Verfahren in Eigenverwaltung als Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) durchgeführt werden. Der Geschäftsbetrieb wurde ununterbrochen und vollumfänglich fortgeführt.

Nunmehr hat das Amtsgericht Hannover mit Beschluss vom 19. August 2014 das Insolvenzverfahren wieder aufgehoben. Zuvor stimmten die Gläubiger zu 100% dem von der Schuldnerin vorgelegten Insolvenzplan zu.

Sämtliche ca. 500 Arbeitsplätze konnten damit gerettet werden.

Die insolvenzrechtliche Beratung der Geschäftsführung von der Einreichung des Schutzschirmantrages bei Gericht bis zur Erstellung des Insolvenzplanes lag federführend bei Dr. iur. h.c. Rainer M. Bähr, HERMANN Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.

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