Shearman & Sterling ernennt zwei neue Counsel in Deutschland
Shearman & Sterling
Düsseldorf, 19. Dezember 2007 — Shearman & Sterling hat mit Wirkung zum 1.
Januar 2008 zwei neue Counsel für Deutschland gewählt: Der Münchener
Associate Winfried Carli ist im Bereich Finanzierungen und Dr. Ernst Martin
Feick, Associate in Mannheim, ist im Bereich Private Klienten tätig.
Bei der diesjährigen Counselwahl wurden weltweit insgesamt 15 Associates
zum Counsel gewählt. Diese kommen neben München und Mannheim auch aus den
Büros in Hongkong, London, Menlo Park, New York und Tokio und sind in den
folgenden Fachbereichen tätig: European Finance, Executive Compensation and
Employee Benefits, Finance, International Arbitration, IP Transactional,
Kapitalmarktrecht, Litigation, M&A, Project Development and Finance und
Property.
Georg F. Thoma, Managing Partner Deutschland, konnte bereits eine Woche
zuvor die Aufnahme von zwei neuen Partnern in die Sozietät verkünden und
äußert sich nun zu der Wahl der neuen Counsel wie folgt: „Neben der Wahl
der beiden neuen Partner, Dr. Marco Sustmann
(M&A/Gesellschaftsrecht/Kapitalmarktrecht, Düsseldorf) und Marc O.
Plepelits (Kapitalmarktrecht, Frankfurt) unterstreichen die beiden
Counselernennungen von Winfried Carli (Finanzierungen, München) und Dr.
Ernst Martin Feick (Private Klienten, Mannheim) unsere Strategie, die
deutsche Praxis organisch weiterzuentwickeln und nachhaltig aufzustellen.“
Winfried M. Carli (35) begann seine Tätigkeit bei Shearman & Sterling im
Jahr 2000 als International Associate in der Corporate Finance Gruppe des
New Yorker Büros. Nach einer Zwischenstation 2003 in der Frankfurter
Finanzierungspraxis wechselte er dann 2004 in das Münchener Büro und ist
dort seitdem im Fachbereich European Finance tätig. Sein Studium hat
Winfried Carli an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (1997) und
an der New York University (LL.M., 2000, Fulbright Stipendium) absolviert.
Herr Carli ist überwiegend in den Bereichen des deutschen und
grenzüberschreitenden strukturierten Finanzierungsgeschäfts tätig mit einem
besonderen Schwerpunkt in den Bereichen Akquisitionsfinanzierung,
Projektfinanzierung und Immobilienfinanzierung. Winfried Carli ist seit
2001 als Rechtsanwalt in München zugelassen.
Dr. Ernst Martin Feick (34) ist seit 2000 als Associate im Fachbereich
Private Klienten im Mannheimer Büro von Shearman & Sterling tätig. Sein
Studium hat er an der Universität Heidelberg absolviert, wo er 2003 seinen
Dr. jur. erhielt. Martin Feick berät private vermögende Mandanten vor allem
in den Bereichen Gesellschaftsrecht, im deutschen und internationalen
Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, bei der Unternehmensnachfolgeplanung, im
Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht sowie bei der Vermögensstrukturierung.
Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen und regelmäßig
als Referent in den vorstehend genannten Bereichen tätig. Dr. Feick ist
seit 1999 als Rechtsanwalt in Mannheim zugelassen.
Die weiteren neu gewählten Counsel aus den weltweiten Büros sind:
Hongkong: Nick T. C. Wang (Project Development and Finance)
London: Alexander Bevan (International Arbitration)
Clare Breeze (Property)
Mei L. Lian (European Finance)
Sam Whitaker (Executive Compensation and Employee Benefits)
Menlo Park: Jung-Kyu Koh McCann (Capital Markets-The Americas)
New York: Benjamin M. Cheng (Finance)
Kirsten Nelson Cunha (Litigation)
Christopher T. Poggi (Finance)
Jason Y. Pratt (Property)
Dr. Heiko Schiwek (M&A)
Samuel A. Waxman (IP Transactional)
Tokio: Robert D. Ferguson (Capital Markets-Asia & Europe)
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Anmerkungen für die Redaktion
Shearman & Sterling LLP ist eine internationale Anwaltssozietät mit 20
Büros und über 1.000 Anwälten weltweit. Zu den besonderen Stärken gehören
neben der Beratungstätigkeit bei grenzüberschreitenden
Unternehmensakquisitionen, Kapitalmarkttransaktionen und Finanzierungen
auch die umfassende laufende gesellschafts-, steuer- und vertragsrechtliche
Beratung für Großunternehmen, Versicherungen und Banken sowie die Bereiche
Private Equity, Kartellrecht, Nationales und Internationales Steuerrecht,
Information Technology, Intellectual Property, Private Klienten,
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