Skoda wehrt sich erfolgreich gegen Kartell-Buße: Nörr vertritt VW-Tochter
Nörr
München/Prag 5. Juni 2007. Der tschechische Automobilhersteller Skoda hat sich erfolgreich gegen ein Bußgeld von umgerechnet zwei Millionen Euro wegen angeblichen Markmissbrauchs gewehrt. Ein tschechisch-deutsches Anwaltsteam von Nörr Stiefenhofer Lutz unter Leitung von Barbara Kusak vertrat die Volkswagen-Tochter in dem Verfahren vor dem tschechischen Kartellamt. Für Skoda ging es in diesem Grundsatzstreit um die kartellrechtliche Zulässigkeit des gesamten Vertriebssystems in Tschechien.
Im Jahr 2003 hatten die Kartellbehörden das Bußgeld gegen Skoda verhängt. Der Grund waren Beschwerden operativer Leasinggesellschaften. Sie hatten dieselben Rabatte eingefordert, die Skoda Großkunden gewährt. Der Automobilhersteller lehnte dies ab, weil Leasingkunden keine Endverbraucher seien. Außerdem müsse Skoda sein qualitativ-selektives Vertriebssystem vor dem Aufbau eines parallelen Vertriebsnetzes durch die Leasingunternehmen schützen. Schließlich seien die Leasingunternehmen nicht verpflichtet, die strengen Qualitätsstandards einzuhalten, die für Skoda-Vertragshändler gälten. „Mit dieser Argumentation konnten wir uns durchsetzen“, sagt Kusak.
Auf den Widerspruch von Skoda minderte das Kartellamt das Bußgeld zunächst um die Hälfte auf eine Million Euro. In der Berufungsentscheidung vom 30. Mai hob der Vorsitzende des Kartellamts die Entscheidung dann vollständig auf und stellte das Verfahren ein. „Das Bußgeld ist damit hinfällig“, so Kusak.
Für Skoda hatte der Streit große wirtschaftliche Bedeutung. Mit einem Marktanteil von etwa 40 Prozent bei Neuwagen ist Skoda Marktführer in Tschechien.
Berater Skoda: Nörr Stiefenhofer Lutz:
Tschechisches und europäisches Kartellrecht: Barbara Kusak (Leitung, Local Partner Prag)
Europäisches Kartellrecht: Dr. Alexander Birnstiel, LL.M. (München)
Associates: Sona Sedlackova (Prag)
Weitere Informationen:
Dr. Michael Neumann
Leiter Business Development & Kommunikation
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