SKW Schwarz: Sichere Vertragsgestaltung entscheidet über den Erfolg von IT-Lösungen aus der Cloud

06.12.2010

- Neuer BITKOM-Leitfaden Cloud Computing wird zum IT-Gipfel am 7.12. vorgestellt

- Datensicherheit, Datenschutz, Haftung und Vergütung sind kritische Erfolgsfaktoren bei Cloud-Computing

- Fehlende Standards machen individuelle vertragliche Regelungen notwendig

Unternehmen können mit Cloud-Computing-Lösungen Kosten sparen und ihre IT flexibler machen – allerdings nur, wenn im Vertrag mit dem Anbieter der Cloud die kritischen Punkte geregelt sind. Das ist eines der Ergebnisse aus dem neuen BITKOM-Leitfaden „Cloud Computing - Was Entscheider wissen müssen. Positionierung, Vertragsrecht, Datenschutz, Informationssicherheit, Compliance“, der anlässlich des IT-Gipfels mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am 7. Dezember 2010 in Dresden vorgestellt wird. Der BITKOM-Leitfaden zeigt erstmals zusammenfassend die Chancen und Risiken von IT-Lösungen aus der Cloud auf.

Für viele Unternehmen ist die eigene Informationstechnologie vor allem eines: teuer und kompliziert. Ständig neue Forderungen aus den Fachabteilungen nach schnellerer Datenverarbeitung und neuer Software zwingen die IT-Abteilungen, ihre Kapazitäten ständig auszubauen. Hier kommt das Cloud-Computing mit einem verheißungsvollen Ansatz: Statt selbst in den Ausbau der eigenen IT zu investieren, werden freie Kapazitäten aus anderen Netzwerken genutzt und je nach Bedarf und Aufgabe bei sogenannten Cloud-Anbietern angemietet. Diese bieten neben Speicherkapazitäten auch Softwareprogramme aller Art an, von Systemen zum Kundenmanagement bis zur Buchhaltung oder zum Projektmanagement. So macht die Nutzung der Cloud das Unternehmen flexibler. Ein Softwarehersteller kann beispielsweise mit dem konzerninternen Cloud-Prinzip rund 60 Prozent der Kosten für bestimmte IT-Geschäftsprozesse sparen.

Das Outsourcing der IT-Leistungen ist jedoch nicht ganz ohne Risiko. „Oft wird übersehen, dass die Cloud-Anbieter selbst die IT-Leistungen teilweise von Dritten beziehen und dafür quasi nur Händler sind. Welche vertraglichen Vereinbarungen für Datensicherheit oder Datenschutz mit den Zulieferern bestehen, weiß der Kunde meistens nicht. Doch im schlimmsten Fall haftet am Ende er für die Lücken im System“, sagt Rechtsanwalt Martin Schweinoch von der Kanzlei SKW Schwarz, Co-Autor des Leitfadens und Vorsitzender des BITKOM-Arbeitskreises ITK-Vertrags- und Rechtsgestaltung.

Entscheidend für tatsächlichen Nutzen von IT-Lösungen aus der Cloud ist daher der Vertrag mit dem Cloud-Anbieter. Denn was technisch längst möglich ist, ist für die Justiz und Vertragsgestaltung noch Neuland. „Jedes Unternehmen, das über eine Cloud-Lösung nachdenkt, muss für seine Situation die Aspekte von Datensicherheit, Datenschutz, Haftung und Vergütungssystemen individuell klären“, betont Martin Schweinoch. So sieht zum Beispiel das deutsche Datenschutzrecht vor, dass der Speicherort personenbezogener Daten bekannt sein muss. In der Cloud ist aber genau dieses häufig nicht der Fall. Da jedes Customer Relations Management-System und schon jedes E-Mail-Programm personenbezogene Daten enthält, bergen die meisten Software-Lösungen aus der Cloud das Risiko, gegen geltendes Recht zu verstoßen. „Die fehlenden Standards lassen sich derzeit nur durch individuelle Vertragsgestaltung auffangen“, so Schweinoch.

Kaum Berücksichtigung bei Cloud-Computing-Lösungen findet bislang ein Notfallmanagement. Was passiert, wenn die Internet-Anbindung ausfällt und das Unternehmen von Leistungen aus der Cloud abgeschnitten ist? „Eine sichere Cloud-Computing-Lösung muss hier Alternativen bieten und einen Notfallplan vorsehen“, sagt Martin Schweinoch. Er empfiehlt, Cloud-Computing Lösungen systematisch wie ein IT-Projekt anzugehen, denn ein ungeplanter Einsatz vermeintlich billiger IT-Lösungen aus der Cloud kann die erhofften Vorteile schnell ins Gegenteil wandeln. Schweinoch: „Auch bei IT aus der Cloud ist eine langfristige Investitionsrechnung zu empfehlen, um die tatsächlichen, Nutzungsgebühren mit einer Investition in eigene IT zu vergleichen.“

Auch Datenschutz und Datensicherheit können durch vertragliche Ausgestaltung mit dem Anbieter von IT-Lösungen aus der Cloud geregelt werden. Verpflichtet sich der Cloud-Anbieter dazu, dass die personenbezogenen Daten in der Cloud innerhalb der EU-Grenzen bleiben, entschärfen sich viele datenschutzrechtliche Themen. Lehnt der Cloud-Anbieter solch eine Verpflichtung ab, sind aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Maßnahmen geboten und Einschränkungen zu beachten.

Langfristig wird auch das deutsche Rechtssystem auf die technische Entwicklung reagieren müssen, ist sich Martin Schweinoch sicher. „Unternehmen können in einer globalen digitalen Welt nicht mehr auf den Zugriff nur auf lokale Datensysteme verpflichtet werden. Der rechtliche Rahmen hinkt allerdings den wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten hinterher.“ Bis Gesetzgebung und Rechtsprechung passende Antworten bieten, ist Anbietern und Kunden dringend zu raten, die Rahmenbedingungen der benötigten Lösungen vertraglich zu vereinbaren.

SKW Schwarz ist eine unabhängige deutsche Anwaltskanzlei. Rund 100 Rechtsanwälte beraten Unternehmen von inhabergeführten Firmen bis zu börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Privatmandanten auf allen wesentlichen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Einen Schwerpunkt bildet die Practice Group IT, Internet & E-Business mit 20 Anwältinnen und Anwälten, die von Martin Schweinoch koordiniert wird. Mit Büros in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München ist SKW Schwarz Rechtsanwälte an wichtigen Wirtschaftsstandorten vertreten.

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