Solar Millennium: Insolvenzgericht stärkt Rechte von Gläubigervertreter Klaus Nieding

10.06.2013

Frankfurt, 7. Juni 2013 – Meilenstein für Gläubiger der insolventen Solar Millennium AG: Bei der heutigen Gläubigerversammlung vor dem als Insolvenzgericht zuständigen Amtsgericht Fürth wurden die Rechte des gemeinsamen Vertreters deutlich gestärkt und damit unter anderem das Verfahren der Anspruchsanmeldung für betroffene Anleihebesitzer stark vereinfacht. „Das ist eine pragmatische Lösung im Sinne der vielen Tausend betroffenen Gläubiger“, erklärt Rechtsanwalt Klaus Nieding, der als gemeinsamer Vertreter für vier betroffene Anleihen des Unternehmens eingesetzt ist.

Konkret hat die Gläubigerversammlung beschlossen, dass das neue Schulverschreibungsrecht zur Anwendung kommen wird. Für Anleger hat dies direkte und sehr positive Vorteile. „Nun kann ich als gemeinsamer Vertreter die Forderungsanmeldungen im Wege einer globalen Anmeldung für alle Gläubiger der betroffenen Anleihen vornehmen“, freut sich Nieding, der als gemeinsamer Vertreter die Rechte der Gläubiger der Anleihen Nr. 4 (ISIN DE000A0NKTG7), Nr. 5 (DE000A0V8YQ8) , Nr. 6 (DE000A0XFKC4) und Nr. 7 (DE000A1C94H2) vertritt. Die aufwändigen und problematischen Einzelanmeldungen sind damit vom Tisch.

Bei Solar Millennium gibt es schätzungsweise 30.000 Geschädigte, davon etwa 16.000 Anleger, die über Anleihen, sogenannte Inhaber-Teilschuldverschreibungen, knapp 227 Millionen Euro investiert haben. Außerdem sind 14.000 Aktionäre betroffen. Letztere haben aber erst dann einen Anspruch auf Zahlungen, wenn die Gläubiger vollständig bedient wurden.

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