SOLON – vorläufiger Insolvenzverwalter Kübler fahndet nach Vermögenswerten

08.10.2014

Berlin, 8. Oktober 2014. Die Lage beim insolventen Solarunternehmen SOLON ist kritisch. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler heute mitteilte, liegen ihm weder eine geordnete Buchhaltung oder Personalakten noch andere wesentliche Unterlagen vor. In der vergangenen Woche traf sich Kübler, Seniorpartner der bundesweit tätigen Insolvenzrechtskanzlei KÜBLER, mit den Betriebsratsmitgliedern.

Kübler informierte die Arbeitnehmervertreter der beiden betroffenen Gesellschaften über den Stand der Dinge. Zugleich bat er um Informationen, die ihm bei der Aufklärung der Insolvenzursachen dienlich sein könnten.

Kübler hat rund 150 Umzugskartons mit Dokumenten vorgefunden und begonnen, diese zusammen mit seinem Team zu sichten. Weitere Unterstützung erhofft sich der vorläufige Insolvenzverwalter von der Zusammenarbeit mit der ermittelnden Staatsanwaltschaft.

Die SOLON-Unternehmen verfügen offensichtlich seit Monaten über keine Finanzmittel. Schwerpunkt von Küblers Arbeit wird es nun sein, eventuell noch vorhandene Werte zu ermitteln und einzuziehen. Auch wird er eingehend prüfen, ob Haftungstatbestände vorliegen, die zu Forderungen gegen Gesellschafter oder Organe führen könnten. Hier konnten die Betriebsräte wertvolle Hinweise geben.

Die rund 230 verbliebenen SOLON-Mitarbeiter haben Anspruch auf bis zu drei Monate Insolvenzgeld, das allerdings erst nach Eröffnung des Verfahrens, mit der vorerst nicht zu rechnen ist, ausgezahlt werden kann. Die sonst übliche Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes scheidet hier wegen der vollständig eingestellten Geschäftsbetriebe und des Verlusts aller Arbeitsplätze aus. Möglich ist aber, da die Arbeitsverhältnisse bereits ausgelaufen sind, bei der Agentur für Arbeit einen Vorschuss auf das erwartete Insolvenzgeld zu beantragen. Kübler arbeitet mit Hochdruck daran, die hierfür dringend benötigten Unterlagen, wie z. B. Entgeltbescheinigungen, zu beschaffen.

Die beiden SOLON-Gesellschaften „SOLON Energy GmbH“ und „SOLON Modules GmbH“ hatten am 16. September jeweils einen Eigenantrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Geschäftsbetrieb dieser Gesellschaften war aber bereits Ende April 2014 eingestellt worden. Schon zuvor hatte ein Fremdgläubiger einen Antrag hinsichtlich der SOLON Modules GmbH gestellt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten befindet sich die inzwischen einzige Produktionsstätte von SOLON sowie der Sitz der Muttergesellschaft, der SOLON International LL.

Infolge der Einstellung des deutschen Geschäftsbetriebs standen den zuletzt verbliebenen rund 230 Mitarbeitern nach Auskunft des Betriebsrats noch Lohn- und Gehaltszahlungen sowie Abfindungen zu. Der Betriebsrat beschuldigt SOLON, diese Zahlung nicht bzw. nur zu einem sehr geringen Teil geleistet zu haben. Eine ganze Reihe von Mitarbeitern hat deshalb nach Medienberichten im Juni 2014 Klage erhoben. Zusätzlich hat ein Mitglied des Betriebsrats Anfang August Anzeige wegen Insolvenzverschleppung gegen die SOLON-Geschäftsleitung erstattet.

SOLON hatte bereits im Dezember 2011 schon einmal Insolvenz anmelden müssen. Die Investoren hatten den Geschäftsbetrieb dann im März 2012 vom damaligen Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse übernommen und 430 der ursprünglich 530 Mitarbeiter zunächst weiterbeschäftigt. Allerdings kam es bereits Mitte 2012 zu neuen Liquiditätsschwierigkeiten und ab Anfang 2013 zu weiteren Entlassungen. Spätestens seit Dezember 2013 wurden Löhne und Gehälter nur mit Verzögerung ausgezahlt.

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