Spannstahlkartell: voestalpine erreicht mit bpv Hügel und Gleiss Lutz deutliche Bußgeldreduzierung

16.07.2015

In einem heute ergangenen Urteil im so genannten Spannstahlkartell hat das Gericht der Europäischen Union eine gegen die voestalpine AG und deren Tochtergesellschaft voestalpine Austria Draht GmbH (heute voestalpine Wire Rod Austria GmbH) gesamtschuldnerisch verhängte Geldbuße von EUR 22 Mio. auf EUR 7,5 Mio. herabgesetzt. Das Gericht hat dabei insbesondere entschieden, dass die Europäische Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die voestalpine an wesentlichen Aspekten des Kartells teilgenommen hat.

Hintergrund der Entscheidung war ein Verfahren der Europäischen Kommission. Diese hatte im Jahr 2010 gegen zahlreiche Lieferanten von Spannstahl ein Bußgeld von insgesamt ca. EUR 458 Mio. verhängt. Gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission wurden insgesamt 28 Klagen eingereicht. Das Gericht der Europäischen Union entschied am 15. Juli 2015 über insgesamt zwölf Klagen, von denen letztlich nur drei erfolgreich waren.

voestalpine griff in diesem Verfahren auf ein Team der Kanzleien bpv Hügel und Gleiss Lutz zurück. bpv Hügel hatte voestalpine bereits umfassend im Verfahren der Europäischen Kommission vertreten, Gleiss Lutz war für voestalpine z.B. im deutschen Schienenkartell tätig.

Das Team bestand aus den Partnern Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber (bpv Hügel, Wien/Brüssel) und Dr. Ulrich Denzel (Gleiss Lutz, Stuttgart) sowie aus Gerhard Fussenegger, Valentina Schaumburger (beide bpv Hügel, Wien/Brüssel), Dr. Carsten Klöppner und Susann Markert (beide Gleiss Lutz, Stuttgart).

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