SRAM siegt mit Weickmann & Weickmann in Patentverfahren gegen Shimano

24.08.2018

München, 23.08.2018: Die SRAM Deutschland GmbH, einer der weltweit führenden Hersteller von Fahrradkomponenten, hat in einem Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt den Widerruf eines Patents des Wettbewerbers SHIMANO INC. durchgesetzt. Das auf einen besonders kompakten hinteren Umwerfer einer Fahrrad-Kettenschaltung gerichtet Europäische Patent Nummer EP 1 826 114 erfüllte nach Ansicht der Beschwerdekammer des EPA nicht die Erfordernisse des Europäischen Patentübereinkommens. Erstinstanzlich hatte mit der Zurückweisung des Einspruchs durch die Einspruchsabteilung noch Shimano obsiegt.

In der mündlichen Verhandlung folgte die Beschwerdekammer 3.2.06 des Europäischen Patentamts unter dem Vorsitzenden M. Harrison dem Argument von SRAM, dass keine von diversen durch Shimano verfolgten Fassungen der Patentansprüche das Erfordernis der Offenbarung in der dem Patent zugrundeliegenden Patentanmeldung erfüllte. Auf die ebenfalls geltend gemachten Einspruchsgründe der mangelnden erfinderischen Tätigkeit und der mangelnden Ausführbarkeit kam es dann gar nicht mehr an.

Es kommt nicht so oft vor, dass in einem Einspruchsverfahren beim Europäischen Patentamt der vollständige Widerruf eines Patents erreicht werden kann. Ein solcher Widerruf durch die Beschwerdekammer nach einer vorangehenden Zurückweisung des Einspruchs ist besonders bemerkenswert. Die Entscheidung ist für SRAM im umkämpften Markt der Fahrradgangschaltungen ein wichtiger Erfolg. Das Unternehmen entwickelt selbst Ketten-Umwerfer und bekommt durch den Widerruf des Patents erheblich mehr Spielraum für eigene Entwicklungen.

Die SRAM Deutschland GmbH und damit auch der Mutterkonzern SRAM LLC mit Sitz in Chicago, USA, wurden in dem Verfahren von Patentanwalt Dipl.-Phys., Dr.-Ing. Volker Jordan von der Münchener Patentanwaltskanzlei Weickmann & Weickmann beraten und vertreten. Die Sozietät betreut SRAM seit vielen Jahren umfassend im Bereich des Patentrechts.

Weickmann & Weickmann ist schon seit vielen Jahren für SRAM umfassend im Bereich des Patentrechts tätig. Bereits die Vorläuferfirmen Fichtel & Sachs und später Mannesmann Sachs AG, deren Fahrradkomponentengeschäft SRAM später übernahm, waren Mandanten der Kanzlei, sodass Weickmann & Weickmann auf eine über Jahrzehnte kontinuierlich fortgeführte Zusammenarbeit zurücksehen kann.

Die SRAM Deutschland GmbH mit Sitz in Schweinfurt, Tochtergesellschaft der US-amerikanischen SRAM LLC, entwickelt, produziert und vertreibt hochwertige Fahrradkomponenten. Weltweit sind über 3.200 Mitarbeiter auf 3 Kontinenten für SRAM tätig. In Deutschland beschäftigt das Unternehmen ca. 150 Mitarbeiter. Das Akronym "SRAM" steht für die Firmengründer Scott King, Stan Ray Day und Sam Patterson.

K. K. Shimano ist ein japanischer Hersteller von Fahrradkomponenten und -zubehör. Darüber hinaus stellt Shimano Angel- und Snowboard-Produkte sowie Kaltschmiedeteile her. Der Konzern mit Sitz in Osaka, Japan, beschäftigt weltweit ca. 12.500 Mitarbeiter.

Vertreter SRAM Deutschland GmbH

Weickmann & Weickmann PartmbB, München

Dipl.-Phys., Dr.-Ing. Volker Jordan, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner
Dipl.-Phys., Dr. rer. nat. Bettina Welter, Patentanwältin, European Patent Attorney

Inhouse (SRAM)

Dr. Andreas Neuer, Senior Manager Research

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