Startschuss für die Registrierung: Beleihung der Stiftung Elektro-Altgeräte Register

21.07.2005

Freshfields Bruckhaus Deringer

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge, übergab am 19. Juli in Berlin dem Vorstand der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR), Hartmut Theusner, den Beleihungsbescheid. Damit werden der EAR wesentliche hoheitliche Aufgaben der Organisation der Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten übertragen. Sie spielt die Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom März diesen Jahres in die Praxis. Das Gesetz ist für die Branche von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Die hiermit verbundenen Kosten werden auf EUR 300 bis EUR 500 Mio. pro Jahr geschätzt.

Die von den Herstellern bereits im letzten Jahr errichtete EAR ist damit nunmehr u. a. berechtigt, die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten registrieren zu lassen. Diese haben jetzt knapp vier Monate Zeit, die Registrierung vorzubereiten. Hersteller, die bis zum 24. November diesen Jahres nicht registriert sind, dürfen ihre Geräte in Deutschland nicht in Verkehr bringen.

"Damit wurde der Startschuss für die Registrierung der Hersteller gegeben. Der von der Elektro- und Elektronikindustrie mitgetragenen Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben zur Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in der Bundesrepublik steht nun nichts mehr im Wege" sagte Dr. Juliane Hilf, Freshfields Bruckhaus Deringer, Köln.

Berater Stiftung EAR:

 

Dr. Juliane Hilf (Vorbereitung der Beleihung, Begleitung des Beleihungsverfahrens; Öffentliches Recht, Köln); Dr. Thomas Schmuck (Gründung der Stiftung; Gesellschaftsrecht, Frankfurt)

 

Inhouse: RA Alexander Goldberg, Fürth

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

 

Dr. Juliane Hilf, Tel.: +49 221 20 50 7-240, E-Mail: juliane.hilf@freshfields.com

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