Statement TILP Rechtsanwälte zum Fall DaimlerChrysler
TILP Rechtsanwälte
TILP Rechtsanwälte nimmt zu der Frage, ob DaimlerChrysler beim Rücktritt des
Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp möglicherweise gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen hat, folgendermaßen Stellung:
Die Kanzlei TILP hält die öffentliche Informationslage in diesem Fall
derzeit für noch nicht hinreichend, um beispielsweise eine Klage gegen
DaimlerChrysler konkret begründen zu können. Die Ermittlungen der
Staatsanwaltschaft sowie der BaFin dauern ebenfalls noch an.
In diesem Zusammenhang weist die Kanzlei darauf hin, dass bei einem
juristischen Vorgehen gegen das Unternehmen ein Problem darin bestehen
könnte, dass bei einer Verletzung der sogenannten Ad-hoc-Vorschriften
stets die Schwelle der groben Fahrlässigkeit überschritten sein muss (s.
§37b WpHG).
Zudem gilt auch für die neue Rechtslage seit dem 4.
Finanzmarktförderungsgesetz vom 1.7.2002, dass private wie institutionelle
Investoren beim Verkauf ihrer Aktien den sogenannten Kausalitätsnachweis
erbringen müssen. DaimlerChrysler-Anleger müssen also vor Gericht konkret
den Beweis erbringen, dass sie ihre Aktien nicht verkauft hätten, wenn sie
über den Rücktritt des Vorstandsvorsitzenden informiert gewesen wären.
Da im Fall DaimlerChrysler zudem eine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt,
gibt es für Anleger ohnehin keinen Zeitdruck.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Andreas Tilp,
Tel. (07121) 90 90 90.
TILP Rechtsanwälte
Einhornstraße 21
72138 Kirchentellinsfurt
Tel.: 07121/ 90 90 9-0
Fax: 07121/ 90 90 9-81
www.tilp.de