Stellungnahme der Kanzlei Noerr: Die neuen Commercial Courts stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland
Dazu erklärt Dr. Oliver Sieg, Partner der Kanzlei Noerr:
„Der Bundesgesetzgeber hat es den Ländern ermöglicht, ab April dieses Jahres spezielle Wirtschaftssenate bei Oberlandesgerichten für Wirtschaftsverfahren mit einem Streitwert von mehr als 500.000 Euro einzurichten. Die Commercial Courts werden erstinstanzlich für vom Landesgesetzgeber definierte Themen zuständig sein.
Ein wichtiger Teilaspekt sind wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten, insbesondere solche mit ausländischen Beteiligten, die auch in englischer Sprache verhandelt werden können. Nordrhein-Westfalen richtet zum Beispiel drei Commercial Courts am Oberlandesgericht Düsseldorf für gesellschaftsrechtliche, versicherungsrechtliche sowie für baurechtliche Streitigkeiten ein. Commercial Courts sind auch in Frankfurt, München, Stuttgart, Hamburg, Berlin und Celle vorgesehen.
Damit wird dem Wunsch von Wirtschaftsunternehmen, eine effiziente Streitschlichtung zu ermöglichen, verstärkt Rechnung getragen. Die staatliche Gerichtsbarkeit wird damit international wettbewerbsfähiger und bietet eine attraktive Alternative zur Schiedsgerichtsbarkeit.“