Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Datentransfer-Urteil des EuGH
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat heute eine Nichtigkeitsklage gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zur Übermittlung personenbezogener Daten in die USA abgewiesen (Rechtssache T-553/23 | Latombe). Die Bedeutung des Urteils für Unternehmen erläutern Dr. Korbinian Hartl und Sebastian Dienst, beide Associated Partner der Kanzlei Noerr.
Dr. Korbinian Hartl, Associated Partner der Kanzlei Noerr:
„Für Unternehmen bedeutet das Urteil zunächst eine gewisse Rechtssicherheit. Das Gericht stärkt implizit auch die Rolle der Kommission und ihre Überwachungsfunktion. Es verbleiben aber die aktuellen geopolitischen Unwägbarkeiten, welche den Angemessenheitsbeschluss weiter de facto belasten dürften und natürlich die Tatsache, dass Datenverarbeitung im Kontext von US-Tools ganz unabhängig von Angemessenheitsbeschlüssen einer sauberen Dokumentation und Bewertung der Rechtsgrundlagen bedarf.“
Sebastian Dienst, Associated Partner der Kanzlei Noerr:
„Unserer Erfahrung nach haben viele global agierende Unternehmen auf den Angemessenheitsbeschluss gesetzt und können dies so weiter tun. Das Thema Datentransfer in die USA und das angemessene Datenschutzniveau sind aber letztendlich nur ein Einzelthema. Schon die Klage selbst und die Hängepartie bis zur Entscheidung zeigen, dass Unternehmen Alternativen in der Hinterhand haben sollten und entsprechende Governance-Strukturen unabdingbar sind, um die dynamische Rechtslage im Blick zu behalten."