Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Referentenentwurf für die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Referentenentwurf für die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie veröffentlicht (Pressemitteilung).
Dazu teilt Dr. Tobias Lühmann, Associated Partner der Kanzlei Noerr, mit:
Zum Schriftformerfordernis: „Es war an der Zeit, dass Deutschland seinen Sonderweg beim Schriftformerfordernis beendet und den Online-Abschluss von Darlehensverträgen deutlich vereinfacht. Diese Entbürokratisierung hilft Kunden und Banken gleichermaßen.“
Zur Information von Verbrauchern: „Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber sich selbst nicht zutraut, Banken eine verbindliche Musterinformation zur Verfügung zu stellen und die sog. Gesetzlichkeitsfiktion abschafft. Mit dem Wegfall des Musterschutzes werden die Risiken unklarer Gesetzesvorgaben vollständig auf die Banken verlagert. Ob die Einführung einer Maximalwiderrufsfrist von 12 Monaten und 14 Tagen die Nachteile kompensieren und wie beabsichtigt Rechtssicherheit für Banken schaffen kann, ist zweifelhaft. Denn diese Maximalfrist setzt ihrerseits Angaben voraus, deren Inhalt nicht immer zweifelsfrei ist.“
Für Rückfragen steht Herr Lühmann gerne zur Verfügung.