Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Referentenentwurf zur Umsetzung von EU-Richtlinien zum Verbraucherschutz
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute den Referentenentwurf zur Umsetzung von zwei EU-Richtlinien zur Stärkung des Verbraucherschutzes vorgestellt.
Dazu teilt Dr. Christoph Rieken, Partner der Kanzlei Noerr, mit:
„Der Referentenentwurf stellt einen bedeutenden Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung dar. Aus anwaltlicher Sicht zu begrüßen ist insbesondere die konkrete Aufzählung irreführender geschäftlicher Praktiken (§ 5 UWG), da sie Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Gestaltung ihrer Werbeaussagen bietet.
Kritisch zu hinterfragen ist jedoch der erhebliche Umstellungsaufwand für die Wirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die neuen Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Die Einführung von „per se“-Verboten im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG könnte in der Praxis zu Abgrenzungsschwierigkeiten führen und bedarf einer sorgfältigen Auslegung. Insgesamt ist der Entwurf ein notwendiger Schritt zur Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, dessen Auswirkungen auf Unternehmen jedoch nicht unterschätzt werden dürfen.“