Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Standortfördergesetz

10.09.2025

Am 10.9.2025 steht der Entwurf des Standortfördergesetzes auf der Agenda des Bundeskabinetts. Es umfasst Anpassungen im Steuerrecht, Investmentrecht und Wertpapierrecht und zielt auf die stärkere Mobilisierung privaten Kapitals für die notwendigen Infrastruktur- und Energieinvestitionen.

Den Entwurf kommentieren Katrin Andrä, Partnerin der Kanzlei Noerr und Co-Leiterin der Praxisgruppe Energie & Infrastruktur sowie Dr. Martin Haisch, Partner der Kanzlei Noerr und Experte für Steuer- und Investmentrecht.

Katrin Andrä, Partnerin der Kanzlei Noerr:

„1. Das Standortfördergesetz zielt darauf, administrative Hürden abzubauen und die Rahmenbedingungen für Fonds- und Fremdkapital gezielt zu verbessern. Es flankiert die noch zu verabschiedenden Regelungen zum Sondervermögen für Infrastrukturvorhaben über 500 Milliarden Euro – davon 100 Milliarden unmittelbar für die Länder und weitere 100 Milliarden tranchenweise für den Klima- und Transformationsfonds. Damit sollen die staatlichen Handlungsspielräume erhöht werden. Die Bundesregierung beabsichtigt mit beiden Gesetzesvorhaben einen weiteren Baustein für ein verlässliches Investitionsklima für Infrastruktur- und Energiewendevorhaben zu schaffen, das Großprojekte in Netze, Krankenhäuser oder Wasserstoff-Infrastruktur jetzt unbedingt brauchen. Ob diese Maßnahmen allein für Investoren bereits ausreichen werden oder auch die zentralen Fragen über den weiteren Weg der Energiewende hinreichend verlässlich geregelt sein müssen, beantworten Investoren für jede Assetklasse anders. Entscheidend wird sein, die Mittel investorenwirksam zielgenau einzusetzen und einen berechenbaren Abrufmechanismus auszugestalten. Denn bislang führt die offene konkrete Zweckbindung dazu, dass Investoren das Sondervermögen derzeit mehr als politischen Rahmen denn als bankfähigen Anreiz wahrnehmen.

2. Beide Gesetze, das Standortfördergesetz und der Gesetzentwurf zur Schaffung des Sondervermögens, wirken wie ein doppelter Wachstumsturbo – das Sondervermögen soll über eine eigene Kreditermächtigung bis 2036 stabile öffentliche Anschubmittel sichern, und das Standortfördergesetz soll parallel dafür sorgen, dass privates Kapital schneller, einfacher und steuerlich attraktiver in genau diese Projekte fließen kann. Ob die Gesetze die beabsichtigte Wirkung entfalten und Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver für private Energie- und Infrastruktur-Investoren wird, bleibt abzuwarten, insbesondere im Hinblick auf die konkreten Förderschwerpunkte der Regierung. Diese scheinen sich unter der neuen Bundesregierung mindestens punktuell zu verschieben in Richtung eines stärkeren, marktwirtschaftlicheren Ansatzes bei gleichzeitiger Absicherung der Versorgungssicherheit. Die beabsichtigten Gaskraftwerke sowie offenen Netzanschlussfragen von Batteriespeicherprojekten zur Flexibilisierung des Strommarktes dienen als schönes Beispiel.“

Dr. Martin Haisch, Partner der Kanzlei Noerr:

1. „Das Standortfördergesetz bringt steuerliche Erleichterungen und neue Investitionsanreize insbesondere für Infrastrukturprojekte, Erneuerbare Energieanlagen und andere Zukunftstechnologien, etwa durch erhöhte steuerfreie Rücklagen und gezielte Förderungen im Investmentrecht – mit dem Ziel, Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft nachhaltig zu stärken. Es soll durch ein Gesetz über ein Sondervermögen für Infrastrukturvorhaben über insg. 500 Milliarden Euro flankiert werden.

2. Mit dem Standortfördergesetz will die Bundesregierung Schwung in Sachen Infrastruktur, erneuerbare Energien und andere Zukunftstechnologien bringen. Unternehmen bekommen mehr steuerliche Vorteile, zum Beispiel dürfen sie für bestimmte Investitionen höhere steuerfreie Rücklagen bilden. Dazu kommen zusätzliche Anreize im Fondsbereich, die Investitionen in die o.g. Zukunftsbereiche noch attraktiver machen sollen. Das Ziel ist ganz klar: Deutschland soll nicht nur wettbewerbsfähig bleiben, sondern bei Innovation und Technik vorne mitspielen. Und damit das auch wirklich klappt, soll das Ganze mit einem Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für Infrastrukturvorhaben untermauert werden.“

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