Stellungnahme der Kanzlei Noerr zur Birkenstock-Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Sandalenmodelle von Birkenstock keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind.
Tobias Voßberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Noerr, erklärt dazu:
„Die Entscheidung dürfte großen Einfluss auf die Frage haben, in welchem Umfang Alltagsgegenstände urheberrechtlich geschützt sind. Wichtig ist aber: Die Vorinstanz hatte den urheberrechtlichen Schutz der Sandalen verneint, weil bei der Gestaltung der Sandalen vor allem Gesundheitsaspekte und weniger eine kreative Leistung im Vordergrund gestanden haben sollen. Das Fußbett sollte z.B. die Füße entlasten. Der BGH gab dem Recht. Es ist daher aber nicht ausgeschlossen, dass andere Schuhgestaltungen durchaus urheberrechtlich schutzfähig sein können.“
Für Rückfragen steht Herr Voßberg gerne zur Verfügung.