Streit um Kabeleinspeiseentgelte: McDermott berät Deutschlandradio bei erfolgreichem Vergleich mit Unitymedia

23.12.2019

München, 20. Dezember 2019 –– McDermott Will & Emery hat das Deutschlandradio erfolgreich bei einem Vergleich mit der Vodafone-Tochter Unitymedia beraten. Damit endet eine Reihe seit Jahren geführter Verfahren zwischen den Unternehmen um die Weiterzahlung der Kabeleinspeiseentgelte aus den von allen Rundfunkveranstaltern zum Ende des Jahres 2012 fristgerecht gekündigten Verträgen, deren Wirksamkeit aus kartellrechtlichen Gründen streitig war.

Infolge des Vergleichs einigte sich das Deutschlandradio mit Unitymedia auf die Wiederaufnahme der Anfang 2019 eingestellten digitalen Kabeleinspeisung der Deutschlandfunk-Radioprogramme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova in die Netze der Länder NRW, Hessen und Baden-Württemberg und vereinbarte gleichzeitig eine langfristige Zusammenarbeit mit Unitymedia und deren Muttergesellschaft Vodafone bei der digitalen Verbreitung des bundesweiten Hörfunks sowie der Dlf-Audiothek in allen Bundesländern.

Das Deutschlandradio hatte einen Vertrag zur Verbreitung seiner Programme in den Netzen der Unitymedia und Vodafone/Kabel Deutschland mehrfach, zuletzt zum Ende des Jahres 2018, gekündigt. Seit längerem wurde daher zwischen Deutschlandradio und den Kabelnetzbetreibern über eine neue Anschlussvereinbarung zur Kabelverbreitung der Deutschlandradio-Programme verhandelt.

Unitymedia hatte – im Gegensatz zu Vodafone/Kabel Deutschland – das Deutschlandradio zuerst im Jahr 2012 wegen vermeintlich geschuldeter Kabeleinspeiseentgelte für das Kalenderjahr 2013 verklagt. Nachdem Vergleichsverhandlungen unter Beteiligung von McDermott Ende 2017 gescheitert waren, reichten die Unitymedia-Gesellschaften weitere Klagen gegen das Deutschlandradio ein, um auch die Zahlung der angeblich für die Jahre 2014 und 2015 geschuldeten Einspeiseentgelte gerichtlich durchzusetzen. Im Juni 2015 sowie im April 2016 hatte der BGH bereits Grundsatzurteile in den von Kabel Deutschland gegen alle anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter betriebenen Parallelverfahren verkündet und die Verfahren an die jeweiligen OLG zurückverwiesen, die teils hierüber erneut entschieden haben.

Die Landgerichte Mannheim und Köln wiesen die Klagen von Unitymedia gegen das Deutschlandradio ab. Im Dezember 2016 wies das OLG Karlsruhe auch die Berufung von Unitymedia BW zurück, während das OLG Düsseldorf der Berufung stattgab und zugunsten der Kabelnetzbetreiber entschied. Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde ging eines der Verfahren in die Revision vor dem BGH. Mit dem nun geschlossenen Vergleich wurde die für Anfang Dezember 2019 angesetzte Verhandlung vor dem BGH entbehrlich.

McDermott Partner Dr. Ralf Weisser vertritt das Deutschlandradio seit Anfang 2013 in den diversen Rechtsstreitigkeiten mit Unitymedia um die Zahlung von Kabeleinspeisungsentgelten.

Vertreter Deutschlandradio:

McDermott Will & Emery, München: Dr. Ralf Weisser (Federführung), Dr. Claus Färber (Counsel; beide TMT), Daniel von Brevern (Partner, Kartellrecht, Düsseldorf)

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