SwissKap AG: Gesellschaft erkennt fristlose Kündigungen von BGKS Gröpper Köpke-Mandanten endlich an, Geschädigte können jetzt auf Geld hoffen

21.07.2008

B|G|K|S Rechtsanwälte

Hamburg, 18.07.2008 - Die Hamburger Anlegerschutzkanzlei BGKS Gröpper Köpke hat für mehrere SwissKap AG-Geschädigte außergerichtlich die fristlosen Kündigungen durchgesetzt. Das ist ein großer Erfolg und erleichtert das weitere Vorgehen gegen die Gesellschaft ganz erheblich.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der Hamburger Kanzlei BGKS Gröpper Köpke: "Wir haben intensiv recherchiert und konnten für die von uns vertretenen Anleger mehrere außerordentliche Kündigungsgründe geltend machen. Mit der Annahme der Kündigungen durch die SwissKap-Verantwortlichen Urs Martin Romer und Peter Bernhart sind die Anlegergelder mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig geworden. Jetzt setzen wir alles daran, die Rückzahlung der Gelder so schnell wie möglich durchzusetzen. Dabei werden wir ggf. auch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen."

Dei SwissKap AG hat 2005 eine Anleihe mit einem Volumen von bis zu SFR 40 Mio. für bis zu 20.000 Anleger emittiert und den Anlegern eine jährliche Verzinsung in Höhe von 5,75% versprochen. Deutsche und schweizerische Verbraucherschutzmagazine (u.a. Stiftung Finanztest 12/2005 und Ktipp 05/2005) waren seit 2005 teilweise drastisch ("Hände weg von dieser Anleihe!", Ktipp 5/2005) vor der Anleihe. Jetzt hat die Gesellschaft die zum 30.04.2008 fälligen Zinsen nicht bedient und musste mittlerweilöffentlich einen Liquiditätsengpass einräumen. Nach BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vorliegenden Informationen wurde bereits 2007 wiederholt und unter Konkursandrohung wegen Forderungen in Höhe von insgesamt mehr als SFR 1,7 Mio. in das Gesellschaftsvermögen vollstreckt. 2008 stehen acht Beitreibungen mit einer Gesamtforderung in Höhe von ca. SFR 144.000,00 aus.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper rät allen Betroffenen, sich möglichst schnell von einem auf das Kapitalanlagerecht spzialisierten Rechtsanwalt helfen und alle in Betracht kommenden Möglichkeiten prüfen zu lassen.

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