Taylor Wessing berät GlobalConnect bei Grundsatzentscheidung der Bundesnetzagentur zur Mitnutzung der Eisenbahninfrastruktur durch Telekommunikationsunternehmen

26.03.2013

25. März 2013

Die Bundesnetzagentur hat am 21. März eine Grundsatzentscheidung zur Mitnutzung der wirtschaftlich bedeutenden Eisenbahninfrastruktur gegen ein nur kostendeckendes Entgelt durch Telekommunikationsunternehmen getroffen. Darin wird die DB Netz AG, die das Schienennetz der Deutsche Bahn AG betreibt, verpflichtet, dem dänischen Telekommunikationsnetzbetreiber GlobalConnect A/S innerhalb von drei Monaten Angebote für die Mitnutzung ihrer Infrastruktur auf vier konkreten Streckenabschnitten zu unterbreiten.

Für die Entscheidung stützte sich die Bundesnetzagentur erstmals auf eine neue Vorschrift im Telekommunikationsgesetz - § 77 e TKG. Telekommunikationsunternehmen können die wirtschaftlich bedeutende Infrastruktur der Bahn nun gegen ein nur kostendeckendes Entgelt mitnutzen, soweit diese Netze der nächsten Generation ausbauen (z.B. Glasfasernetze). Mit dieser Grundsatzentscheidung wurde erstmals der Inhalt und Umfang dieser neuen Vorschrift konkretisiert.

Der Hintergrund: Das Unternehmen GlobalConnect hatte bei der DB Netz AG angefragt, ob es für den geplanten Ausbau seines Hochgeschwindigkeits-Telekommunikationsnetzes auf vier Streckenabschnitten in Norddeutschland die dort vorhandene Eisenbahninfrastruktur mitnutzen kann. Weil es daraufhin zu keiner Einigung gekommen war, hatte GlobalConnect die Bundesnetzagentur angerufen.

Im Rahmen eines Streitbeilegungsverfahrens war zu klären, welche Bestandteile der Eisenbahninfrastruktur auf den vier Streckenabschnitten konkret für eine Mitnutzung unter Anwendung des neuen § 77 e TKG in Betracht kommen und ob dort ausreichend freie Kapazitäten für die zusätzliche Verlegung eines Glasfaserkabels vorhanden sind. Als konkret für eine Mitnutzung infrage kommende Teile der Eisenbahninfrastruktur wurden nicht nur Kabelführungssysteme, etwa Kabeltröge oder Leerrohre, sondern auch Brücken, Böschungen und Dämme identifiziert. Soweit im Rahmen des Verfahrens nicht abschließend festgestellt werden konnte, ob auf einigen Streckenabschnitten tatsächlich durchgehende freie Kapazitäten vorhanden sind, ist der GlobalConnect ein Recht eingeräumt worden, zunächst eine Feinplanung zur Ermittlung dieser Kapazitäten bei der DB Netz AG in Auftrag zu geben.

Nach dieser Entscheidung müssen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, die sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem Bund gehörenden Unternehmens befinden, Betreibern öffentlicher Telekommunikationsnetze sehr weitgehend die Mitnutzung der Teile der Eisenbahninfrastruktur gestatten, um das gesetzgeberische Ziel des schnellen Auf- und Ausbau von Netzen der nächsten Generation umzusetzen. Ähnliche Regelungen sind im Rahmen der letzten TKG-Novelle für die Mitnutzung von Bundeswasserstraßen und Bundesfernstraßen in das Gesetz aufgenommen worden.

Mit dieser Entscheidung hat die Bundesnetzagentur den Inhalt und Umfang der neuen Vorschrift des § 77 e TKG erstmals konkretisiert. Dies wird wegweisend für alle weiteren Entscheidungen zur Infrastrukturnutzung der DB Netz AG sein und wird den Zielkonflikt der Mitnutzung gegen ein nur kostendeckendes Entgelt in § 77 e TKG und die Mitnutzungseinräumung mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 77 b TKG) („angemessenes Entgelt“) weiter konkretisieren. Über die für eine Mitnutzung anfallenden kostendeckenden Entgelte und die konkrete Berechnung wie auch die rechtlichen, betrieblichen und technischen Bedingungen war zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu entscheiden.

Berater Taylor Wessing:

Ein Taylor Wessing-Team, bestehend aus Dr. Mark Hoenike (Federführung, Partner, TMT/Corporate, Hamburg) und Dr. Marion Hartmann (Associate, TMT Hamburg), hat GlobalConnect im Rahmen dieses Verfahrens vertreten.

Über Taylor Wessing:

Taylor Wessing ist eine führende internationale Sozietät. Wir bieten unseren Mandanten maßgeschneiderte, innovative Lösungen, die ihnen dabei helfen, ihre ambitionierten Ziele zu erreichen. Mit rund 900 Anwälten an 22 Standorten in Europa, dem Mittleren Osten und Asien bieten wir Unternehmen aus aller Welt integrierte Rechtsberatung zu allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. Taylor Wessing verfügt zudem über langjährige Erfahrung in der Beratung von Kunden in Nordamerika, Brasilien und Indien.

Unser Fokus liegt dabei auf den Industrien von morgen: Technology, Media & Telecoms, Life Sciences & Healthcare, Real Estate & Infrastructure, Energy & Environment sowie Financial Institutions & Services. Unsere anerkannte Expertise im gewerblichen Rechtschutz macht uns zum idealen Partner für Firmen aus wissensbasierten Industrien.

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Daniel Reitz, LL.M. (Stellenbosch)
Tel + 49 (0)211 8387523
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