Taylor Wessing erfolgreich für LMT Group am BAG bei Musterverfahren um Gleichbehandlung von Betriebsrentnern und Betriebsrentenanwärtern
21. Dezember 2017
Taylor Wessing war für die LMT Group (LMT) vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) erfolgreich. Der langjährige Streit um die Gleichbehandlung von Betriebsrentnern und Betriebsrentenanwärtern ist entschieden: Mit Urteil vom 14.11.2017 hat das BAG die Klagen der Betriebsrentenanwärter abgewiesen, die einen Anspruch auf eine höhere Betriebsrente feststellen lassen wollten.
Hintergrund des Rechtsstreits war, dass LMT über Jahre bei der Berechnung der Betriebsrenten eine falsche Berechnungsgrundlage gewählt und damit zu hohe Betriebsrenten gezahlt hatte. Nachdem dies im Jahr 2010 aufgedeckt worden war, entschied die Geschäftsführung, den bestehenden Betriebsrentnern auch zukünftig die höhere Betriebsrente zu zahlen, die Betriebsrente jedoch bei zukünftigen Renteneintritten richtig zu berechnen. Diese Differenzierung wollten die Betriebsrentenanwärter nicht hinnehmen und klagten auf Feststellung, dass ihnen ebenfalls die falsch berechnete, höhere Betriebsrente zusteht, wenn sie in Rente gehen.
In zwei Einzelverfahren im Jahr 2014 hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein den Betriebsrentenanwärtern noch recht gegeben. Es meinte, dass LMT zwar berechtigt gewesen wäre, die Betriebsrente ab dem Jahr 2010 für alle richtig zu berechnen. Wenn aber ein Arbeitgeber nicht bereit sei, den bestehenden Betriebsrentnern zukünftig eine niedrigere Betriebsrente zu zahlen, müsse er die falsche Berechnung auch bei den Anwärtern beibehalten und diesen eine höhere Betriebsrente zahlen. Das Vertrauen beider Gruppen in die falsche Berechnung sei gleichermaßen geschützt.
Nachdem LMT diese beiden Entscheidungen trotz Rechtskraft nicht auf die übrigen Anwärter anwenden wollte, kam es ab dem Jahr 2015 zu über 180 weiteren Verfahren. Hierfür mandatierte LMT den Arbeitsrechtler Jan Kern, Partner bei Taylor Wessing Hamburg. Unter seiner Federführung wies eine Kammer des LAG Schleswig-Holstein die Klagen in zwei ausgewählten Musterverfahren ab, eine andere Kammer gab den Klagen in zwei weiteren ausgewählten Musterverfahren im Wesentlich erneut statt. Das BAG wies nun am 14.11.2017 alle Klagen in den Musterverfahren ab. Es sah für die Differenzierung zwischen den Betriebsrentnern und Betriebsrentenanwärtern einen ausreichenden Grund, weil sich die Rentner – anders als die Anwärter – in der täglichen Lebensführung bereits auf die höhere Betriebsrente eingestellt hatten.
Über die LMT Group
Die LMT Group ist eine weltweit tätige, mittelständische Unternehmensgruppe in Familienbesitz und steht für technische Spitzenleistung bei Präzisionswerkzeuglösungen und im Spezialmaschinenbau. Zur Gruppe gehören u.a. die LMT Fette Werkzeugtechnik GmbH & Co. KG, die Fette Compacting GmbH sowie die LMT Finance & Shared Services GmbH & Co. KG.
Rechtliche Berater LMT Group
Taylor Wessing: Dr. Jan Kern (Partner, Arbeitsrecht, Hamburg)