Taylor Wessing für Nichia am BGH erfolgreich: Patent auf weiße Leuchtdioden bestätigt

22.08.2016

Taylor Wessing war für den japanischen Halbleiterhersteller und LED-Weltmarktführer Nichia Corporation („Nichia“) vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Der langjährige Patentstreit um den Rechtsbestand des für weiße LED-Leuchten maßgeblichen sogenannten „YAG-Patents“ ist entschieden: Mit Urteil vom 16. August 2016 hat der BGH den deutschen Teil des YAG-Patents EP 936 682 als rechtsbeständig bestätigt. Das BGH-Urteil ist rechtlich bindend und nicht mehr mit Rechtsmitteln angreifbar. Mit ihm wird das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts aus dem Jahr 2014, mit welchem das YAG-Patent für nichtig erklärt wurde, vollumfänglich aufgehoben. Die seinerzeit von dem taiwanesischen LED-Hersteller Everlight Electronics Co. Ltd. („Everlight“) erhobene Nichtigkeitsklage ist somit endgültig abgewiesen.

Nichia wurde auf Seiten von Taylor Wessing von einem Team vertreten, dem die Rechtsanwälte und Partner Dr. Christian Lederer, Roland Küppers, Dr. Anja Lunze und Dr. Sabine Rojahn angehören. Weitere Unterstützung kam von Dr. Alexander Esslinger, Partner bei der Münchner Patentanwaltskanzlei Betten & Resch, ergänzt um den BGH-Anwalt Dr. Reiner Hall von Jordan & Hall.

Die Auseinandersetzung zwischen Nichia und Everlight ist Teil einer längeren Prozessserie. So hatte das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 3. September 2013 entschieden, dass Everlight und ihre deutsche Tochtergesellschaft Everlight Electronics Europe GmbH für die Verletzung des YAG-Patents von Nichia mit Hinblick auf sechs weiße LED-Produkte verantwortlich seien (Aktenzeichen 4a O 56/12). Everlight hat gegen diese Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt (Aktenzeichen I-15 U 31/14). Das Berufungsverfahren wurde am 22. Oktober 2014 in Anbetracht des erstinstanzlichen Urteils des Bundespatentgerichts ausgesetzt. Der Verletzungsrechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird nun nach der Aufrechterhaltung des Patents fortgesetzt. Daneben setzt Nichia weitere Patente zur LED-Technologie gegen Everlight und Everlight Electronics Europe mithilfe von Taylor Wessing in Deutschland durch.

Weiße LED-Leuchten werden unter anderem in Smartphones, Tablets und Fernsehern sowie in der Automobilindustrie (Displays, Beleuchtung, Scheinwerfer) verbaut. Daher ist das YAG-Patent für Nichia von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Taylor Wessing vertritt Nichia in zahlreichen Verletzungsverfahren auch gegen andere LED-Hersteller und deren Vertriebspartner.

Über Nichia:
Nichia ist ein japanischer Halbleiter- und Chemiekonzern mit Sitz in Tokushima (Japan). Im Mittelpunkt stehen die Produktion und der Vertrieb von Light Emitting Diodes (LED), Laserdioden, Leuchtstoffen und Feinchemikalien. Bekannt wurde Nichia vor allem für die Erfindung der blauen LED (1993) und der weißen LED (1996), beides Grundlagenerfindungen. Für die Erfindung der blauen LED wurde den Erfindern 2014 der Physiknobelpreis verliehen. Leuchtdioden von Nichia sind beispielsweise in iPhones und iPods verbaut.

Rechtliche Berater Nichia:
Taylor Wessing: Dr. Christian Lederer (Patents & Pharma, München), Roland Küppers (Patents & Pharma, Düsseldorf), Dr. Anja Lunze (Patents & Pharma, München), Dr. Sabine Rojahn (Patents & Pharma, München);
Betten & Resch: Dr. Alexander Esslinger (Patentanwalt)
Jordan & Hall: Dr. Reiner Hall (BGH-Anwalt)

Rechtliche Berater Everlight:
Hoyng ROKH Monegier: Klaus Haft, Dr. Stefan Richter (alle Düsseldorf);
Samson & Partner: Friedrich von Samson-Himmelstjerna, Dr. Cletus von Pichler (alle München);
Engel & Rinkler: Friedrich-Wilhelm Engel (BGH-Anwalt)

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