Taylor Wessing gewinnt Hermann-Ulrich Viskorf als Of Counsel

04.05.2016

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesfinanzhofs wird Of Counsel bei Taylor Wessing.

Mit seinem Einstieg gewinnt die internationale Sozietät einen der bekanntesten deutschen Experten für die Bereiche Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und Versicherungsteuer.

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesfinanzhofs (BFH), Hermann-Ulrich Viskorf, war bis Mitte 2015 als Vorsitzender Richter des zweiten Senats beim BFH verantwortlich für die richterliche Rechtsfortbildung im Bereich der Verkehrssteuern am obersten Finanzgericht in Deutschland.

Viskorf hat insbesondere die Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer in Deutschland in den letzten Jahrzehnten maßgeblich geprägt. Aus seiner Feder stammen zahlreiche richtungsweisende Urteile sowie die wiederholten Vorlagen des BFH an das Bundesverfassungsgericht zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuergesetzes.

Viskorf ist Autor zahlreicher Fachpublikationen zur Erbschaftsteuer, dem Bewertungsgesetz und der Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus ist er Mitherausgeber der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge und Co-Autor maßgeblicher Fachkommentare.

„Wir freuen uns, Hermann-Ulrich Viskorf neu in unserer Sozietät begrüßen zu dürfen. Herr Viskorf wird uns im weiteren Ausbau unserer steuerrechtlichen Beratungspraxis sehr helfen.“, sagt Dr. Andreas Meissner, Managing Partner Taylor Wessing. „Seine Fachkompetenz ist unangefochten und gemeinsam werden wir unsere Expertise in den Bereichen Tax und Private Wealth spürbar verstärken.“

Hermann-Ulrich Viskorf zu seinem Einstieg: „Ich freue mich sehr, nach meinem Ausscheiden beim BFH zukünftig wieder in einem Team zu arbeiten und bei sehr komplexen Fällen zu Nachfolge- und Umstrukturierungsfragen beratend tätig zu sein.“

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