TCI siegt mit Weickmann & Weickmann in Patentverfahren am BGH um LED-Technologie gegen Lumileds und Philips Lighting

20.12.2019

München, 19.12.2019: Der italienische Elektronikkonzern TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L. hat auch im Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof im Patentnichtigkeitsverfahren um Technologie zu sogenannten Schaltwandlern, die für Leuchtdioden (LEDs) verwendende Beleuchtungssysteme relevant ist, obsiegt. Der führende internationale Hersteller im Bereich der LED-Technik setzte sich gegen die mit dem niederländischen Konzern Koninklijke Philips N.V. verbundene Nichtigkeitsbeklagte/Berufungsklägerin Lumileds LLC und die als neue Patentinhaberin dem Berufungsverfahren beigetretene Philips Lighting North America Corporation durch.

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies nach einer mündlichen Verhandlung am 24. September 2019 in einem Verkündungstermin am 17. Dezember 2019 die Berufung der Lumileds LLC gegen ein Urteil des 6. Senats (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts vom 07. Juli 2017 (Az.: 6 Ni 18/15) zurück (Az.: X ZR 113/17). Die Veröffentlichung der Urteilsbegründung steht noch aus.

Mit der damit bestätigten Entscheidung des Bundespatentgerichts wurde der nunmehr von der Philips Lighting North America Corporation gehaltene deutsche Anteil DE 602 11 526.4 des Europäischen Patents EP 1 415 518 für eine „Schaltanordnung zum Betreiben zumindest einer LED“ vollständig für nichtig erklärt.

Das streitige Patent ist Teil eines Patentportfolios, das einem im Fachgebiet als EnabLEDLicensing Program for LED Luminaires and Retrofit Bulbs bezeichneten Lizenzierungsprogramm der nunmehr als eigenständiges Unternehmen geführten, als Signify N.V. firmierenden Lichttechnik-Sparte des Philips-Konzerns zugrunde liegt. Das Verfahren zur Nichtigerklärung des Patents war in der Branche sehr aufmerksam verfolgt worden, was sich in diversen Akteneinsichtsanträgen Dritter am Bundespatentgericht und am Bundesgerichtshof zeigte.

TCI wurde in dem Verfahren vor dem Bundespatentgericht sowie im Berufungsverfahren am BGH von einem Team um Patentanwalt Dipl.-Phys. Dr.-Ing. Volker Jordan von der Münchener Patentanwaltskanzlei Weickmann & Weickmann beraten und vertreten. Korrespondenzanwalt in Italien war Dr. Ing. Francesco Chimini der italienischen Kanzlei Jacobacci & Partners.

TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L. mit Sitz in Saronno (Varese), Italien, zählt zu den führenden internationalen Herstellern im Bereich der LED-Technik. Das 1982 gegründete Unternehmen bietet ein umfassendes Portfolio technischer Komponenten wie LED Vorschaltgeräte oder LED Konverter für die Lichtindustrie. Im Geschäftsjahr 2017 erzielte das Unternehmen mit ca. 300 Mitarbeitern einen Umsatz von über 200 Millionen Euro.

Koninklijke Philips N.V. ist ein heute schwerpunktmäßig in der Gesundheitstechnologie tätiges Unternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden. Der in Amsterdam börsennotierte Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2018 einen weltweiten Umsatz von 18,1 Milliarden Euro und beschäftigt 80.000 Mitarbeiter. Im 2008 begründeten EnabLED Licensing Program for LED Luminaires and Retrofit Bulbs ist ein Patentportfolio mit etwa 2.900 bestehenden sowie 400 beantragten Patenten gebündelt.

Vertreter TCI Telecomunicazioni Italia S.r.L.

Weickmann & Weickmann PartmbB, München
Dipl.-Phys. Dr.-Ing. Volker Jordan, Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner
Dipl.-Ing. Univ. Alexander Beck, Patentanwalt, European Patent Attorney, Senior Associate
Christoph Vischer, LL.M. (Univ. of Auckland, NZ), Rechtsanwalt, Partner

Jacobacci & Partners, Brescia (Italien)
Dr.-Ing. Francesco Chimini, Italienischer Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner

Vertreter Koninklijke Philips N.V.

Eisenführ Speiser PartGmbB, Hamburg
Jochen Ehlers, LL.M., Patentanwalt, European Patent Attorney, Partner

Bundesgerichtshof, X. Zivilsenat

Dr. Bacher (Vorsitzender Richter)
Hoffmann (Richter)
Dr. Kober-Dehm (Richterin)
Dr. Marx (Richterin)
Dr. Rensen (Richter)

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