Telekom Musterverfahren – TILP Rechtsanwälte setzt sich mit Antrag auf Terminsaufhebung durch

10.12.2009

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, den 08.12.2009 – Wie in unserer Pressemitteilung von heute morgen angekündigt, hat der Senat des OLG Frankfurt a. M. nunmehr über unseren Antrag auf Terminsaufhebung entschieden und den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 11.12.2009 aufgehoben. Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.

Mit Beschluss vom 08.12.2009 hat das OLG Frankfurt a. M. wie folgt entschieden:

„Der Verhandlungstermin vom 11. Dezember 2009 wird

aufgehoben,

da kurz vor dem Termin, zuletzt am 8. Dezember 2009, zwei Ergänzungsanträge nach § 13 KapMuG durch den Musterkläger und eine Beigeladene bei dem Landgericht eingereicht wurden, über die vor dem Termin nicht mehr entschieden werden kann. Von dieser Entscheidung ist jedoch nach dem KapMuG das weitere Vorgehen des Senats abhängig.

Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.“

TILP Rechtsanwälte hat sich somit mit seiner Argumentation verfahrensrechtlich durchgesetzt und erreicht, dass der Senat zu einer verfassungs- und verfahrensrechtlich unbedenklichen Verfahrensweise zurückkehrt.

„Wir interpretieren die Verlegung als deutliches Zeichen dafür, dass der Senat sich von unseren Argumenten hat überzeugen lassen. Da der derzeitige, zuletzt pro Telekom eingestellte Vorsitzende zum Jahresende aus Altersgründen aus dem Senat ausscheidet, erwarten wir uns für das Musterverfahren aus Sicht der Kläger eine positive Entwicklung, “ so Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 70 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von der Kanzlei vertretenen Mandanten als Musterkläger aus.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und in Anhörungen vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

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RA Andreas W. Tilp

Einhornstraße 21

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Telefax: +49-7121-90909-81

E-Mail: sekretariat.tilp@tilp.de

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