Telekom-Prozess: Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am Mittwoch, 25. Januar 2012 – TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger

20.01.2012

Kirchentellinsfurt, den 20.01.2012 - Der Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom u. a. wird am Mittwoch, den 25. Januar 2012, vor dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt a. M. fortgesetzt. Die Verhandlung findet um 10.00 Uhr im Saal 5/6 des Gerichtsgebäudes D, Zeil 42 in Frankfurt a. M. statt.

Bekanntlich vertritt TILP den Musterkläger in diesem Prozess, welcher sich mit dem Dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 (DT3) befasst und für rund 17.000 Kläger klären soll, ob der damalige Börsenprospekt fehlerhaft war.

TILP erstreitet erneut zu Gunsten der Kläger erhebliche Erweiterungen des Vorlagebeschlusses

Im Frankfurter Musterprozess gegen die Deutsche Telekom haben sich die Chancen für die klagenden Anleger erneut deutlich verbessert. TILP erstritt seit der letzten mündlichen Verhandlung vor dem OLG vom Dezember 2010 gegen den heftigen Widerstand der Deutschen Telekom vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a. M. weitere erhebliche Erweiterungen des sog. Vorlagebeschlusses, welcher das vom OLG abzuarbeitende Arbeitsprogramm enthält. An diese Beschlüsse ist das OLG gebunden. Sie datieren vor allem vom 08.06.2011 und 29.11.2011.

Komplex Sprint

„Aufgrund der von unserer Kanzlei insbesondere im März 2011 in den Prozess eingeführten Fakten zum Komplex Sprint gehen wir davon aus, dass der im Verkaufsprospekt DT 3 mit 8,2 Mrd. EUR angegebene Buchgewinn aus dem „Verkauf“ ihrer Sprint-Beteiligung von der Telekom um über 6,6 Mrd. EUR und damit um rund 81% überhöht angegeben war, was einen wesentlichen Prospektmangel darstellt“, erläutert Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Diese Frage muss das OLG aufgrund des von uns erstrittenen Erweiterungsbeschlusses vom 08.06.2011 nunmehr beantworten“, ergänzt Tilp.

Komplex „Globaler Übernahmevertrag“/Verschwiegene Risiken aus drohenden US-amerikanischen class actions

Zu diesem Komplex erstritt unsere Kanzlei den Erweiterungsbeschluss vom 29.11.2011. Dabei geht es um die kompensationslose Übernahme („Globale Übernahme“) der Prospekthaftung durch die Telekom und ihrer daraus resultierenden Risiken – insbesondere auch in den USA - obwohl die Emissionserlöse aus DT 3 allein dem Bund zuflossen. Dieser Fakt ist selbst Gegenstand eines Rechtstreits, den die Deutsche Telekom derzeit vor dem OLG Köln gegen den Bund und die KfW führt. Mit Urteil vom 31.05.2011, Az. II ZR 141/09, erkannte der Bundesgerichtshof (BGH) in der Globalen Übernahme einen Verstoß gegen §§ 62, 57 Aktiengesetz, da die Telekom mit der Übernahme der Prospekthaftung ein erhebliches Haftungsrisiko eingegangen sei, kompensierende Gegenleistungen an die Telekom seitens des Bundes und der KfW jedoch gänzlich fehlten. Der BGH verwies die Sache an das OLG Köln zurück. Hierzu Rechtsanwalt Peter Gundermann: „Damit ist die Telekom ein milliardenschweres Haftungsrisiko beim Dritten Börsengang eingegangen, für das sie keinerlei Entschädigung vom Bund oder der KfW erhalten hatte. Dieses Risiko war bis zu 13 Milliarden EUR schwer, vor allem auch aufgrund der drohenden class actions wegen Verstößen gegen Prospektrecht in den USA. Dieses immense Risiko hat die Telekom den Zeichnern der Dritten Tranche verschwiegen.“

TILP erwartet Wende zu Gunsten der Kläger

„Angesichts der Erfolge unserer Erweiterungsanträge im Jahr 2011 erwarten wir eine Wende des Telekom-Prozesses zu Gunsten der Kläger. So oder so dürfte die Sache jedoch zum BGH gehen“, resümiert TILP-Geschäftsführer Andreas Tilp.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum bisherigen Prozessverlauf entnehmen Sie bitte unseren Pressemitteilungen unter www.tilp.de/cont/fg/deutsche_telekom.cfm sowie den zwei beigefügten Anlagen.

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP" - vormals TILP Rechtsanwälte) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern" (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten" (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht, in welchem die Kanzlei eine "Ausnahmestellung" einnehme. JUVE bewertet TILP als "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz".

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: "Der Etablierte ... Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte ..." (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der "wohl bekannteste Anwalt der Republik" (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission "Corporate Governance" - heute engagiert er sich für die Interessen geschädigter Investoren beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf bedeutenden Veranstaltungen wie dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP ist Partner der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts sowie auf Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

Kontakt:

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
RA Andreas W. Tilp (+49-151-58009380)
RA Peter A. Gundermann (+49-151-58009381)
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Telefon: + 49-7121-90909-0
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