Telekom-Prozess: Pyrrhus-Etappensieg für Telekom und Bund – Oberlandesgericht Frankfurt ebnet den Weg zum Bundesgerichtshof – TILP-Kläger legen Rechtsbeschwerde zum BGH ein

18.05.2012

Frankfurt/Kirchentellinsfurt, den 16.05.2012 – Der KapMuG-Senat des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt hat heute im Fall DT 3 durch Musterentscheid zugunsten der Telekom und des Bundes entschieden (Az. 23 Kap 1/06). Danach seien der Telekom keine wesentlichen kapitalmarktrechtlichen Pflichtverletzungen vorzuwerfen. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung liegt noch nicht vor. Noch heute legt eine Gruppe von Telekom-Klägern, welche von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) vertreten wird, Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein.

"Der heutige Musterentscheid stellt lediglich einen Pyrrhus-Etappensieg für die Telekom und den Bund dar. Das entscheidende und letzte Wort wird der BGH sprechen, den wir nunmehr erstmals nach über elf Jahren Prozessdauer anrufen können", sagt der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp, dessen Kanzlei bekanntlich den Musterkläger in diesem Prozess zusammen mit weiteren knapp 300 Telekom-Klägern vertritt.

Die Rechtsbeschwerde der TILP-Kläger wird von dem renommierten BGH-Anwalt Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Karlsruhe, geführt. Prof. Dr. Vorwerk ist ein ausgewiesener Prozessrechtsspezialist und als Herausgeber des Beck`schen KapMuG-Kommentars ein führender Kenner des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG).

Der heutige Musterentscheid begünstigt nicht nur die Telekom, sondern auch die weiteren Beklagten, namentlich die Bundesrepublik Deutschland. Der Bund hatte während des Prozesses mehrfach zulasten der Kläger interveniert. So beispielsweise in den USA, indem er sich erfolgreich gegen ein Akteneinsichtsbegehren von TILP in die dortigen Prozessakten US-amerikanischer Kläger gegen die Telekom mit der Behauptung gewehrt hat, die von TILP begehrte Auslieferung der Dokumente aus den USA würden deutsche Hoheitsrechte gefährden. Hierzu Rechtsanwalt Tilp: "Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet ein zentraler Beklagter die Aufdeckung der Wahrheit erfolgreich verhindern konnte. Auch der Präsident des Bundesrechnungshofs hat der Telekom geholfen, indem er sich vor dem OLG erfolgreich geweigert hatte, ein von TILP zur Vorlage beantragtes Gutachten zur Immobilienbewertung herauszugeben. Mit effektivem Anlegerschutz hat dieses skandalöse Verhalten des Bundes sicherlich nichts zu tun."

Mit einer Entscheidung des BGH ist nicht vor Mitte 2013 zu rechnen.

Hintergrund

Die ersten Telekom-Klagen hat TILP im April 2001 beim Landgericht (LG) Frankfurt eingereicht. In den Klagen geht es ganz überwiegend um Aktionärsschädigungen durch den Dritten Börsengang der Telekom im Jahr 2000 (DT 3), daneben um solche aus dem Zweiten Börsengang 1999 (DT 2). Vor dem LG Frankfurt klagen insgesamt rund 17.000 Kläger in rund 2.650 Klagen, die Gesamtschadensumme beläuft sich auf rund 100 Mio. EUR. Der durchschnittliche Streitwert pro Kläger beläuft sich damit auf knapp 5.900 EUR. Auf Klägerseite sind ca. 900 Kanzleien (un)tätig. Neben der Musterbeklagten Deutsche Telekom stehen auf der Beklagtenseite u.a. die Bundesrepublik Deutschland und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Unter den Klägern befindet sich kein einziger institutioneller Investor.

Im Jahr 2003 hat TILP beim BGH ein Urteil erstritten, wonach Rechtsschutzversicherer die Telekom-Klagen ihrer Kunden decken mussten.

Da das deutsche Zivilprozessrecht auf einen derartigen Mammutprozess, in den Medien auch als "juristisches Monster" bezeichnet, nicht ausgerichtet war, hat der Gesetzgeber extra das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) geschaffen, welches im November 2005 in Kraft trat. Derzeit läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Reform des KapMuG. Am 25. April 2012 erfolgte hierzu eine Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, an der Rechtsanwalt Tilp als geladener Sachverständiger teilnahm. Die hierzu erbetene schriftliche Stellungnahme unserer Kanzlei findet sich unter www.tilp.de/files/TILP_Stellungnahme_25-04-2012.pdf.

Der Hauptvorwurf der Kläger gegen die Telekom lautet auf die Herausgabe eines falschen Börsenprospektes. Hierzu rügen die Kläger eine Vielzahl von Fehlern. Beispielhaft genannt seien lediglich die Komplexe Immobilienfehlbewertung, VoiceStream, Sprint, Globaler Übernahmevertrag sowie das Verschweigen der Risiken aus dem Kapitalanlagebetrug im Jahr 1996 und der Falschbilanzierung der Jahresabschlüsse für 1995 bis 1997.

Eine Sammelklage, welche US-Anleger in New York angestrengt hatten, wurde von der Telekom im Jahr 2005 gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von 120 Mio US-Dollar verglichen.

Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Bonn im Rahmen einer Einstellungsverfügung gemäß § 153a StPO zulasten der Telekom jeweils vorsätzliche Falschbilanzierung für die Jahre 1995 bis 1997 sowie Kapitalanlagebetrug beim ersten Börsengang 1996 festgestellt.

Im Juli 2006 hat das OLG Frankfurt den von TILP vertretenen Musterkläger für DT 3 bestimmt.

Die Verhandlungen im Musterverfahren vor dem OLG begannen im April 2008, der siebzehnte und letzte Verhandlungstag fand im Januar 2012 statt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum bisherigen Prozessverlauf, die Verfahrenschronologie und eine Zusammenstellung aller Vorwürfe gegen die Telekom entnehmen Sie bitte unserer Spezialseite unter www.tilp.de/cont/fg/deutsche_telekom.cfm

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - Wegbereiter für Anlegerrechte

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ("TILP" - vormals TILP Rechtsanwälte) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp "die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern" (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er "der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten" (25.11.2008). Das Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/2012 des führenden Branchenmediums JUVE zählt TILP zur Spitzengruppe der vier führenden Kanzleien auf dem Gebiet Kapitalanlegerrecht, in welchem die Kanzlei eine "Ausnahmestellung" einnehme. JUVE bewertet TILP als "eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen ... die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und ... das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat", Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art "Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz".

TILP ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 100 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt - der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als "Sensationsurteil", für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vertritt TILP im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 3.3.2008) jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom, daneben vor dem selben Senat auch den Musterkläger im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank. Seit Januar 2011 vertritt TILP zudem vor dem OLG München den Musterkläger im Verfahren gegen die Hypo Real Estate.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: "Der Etablierte ... Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte ..." (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der "wohl bekannteste Anwalt der Republik" (16.8.2009). Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission "Corporate Governance" - heute engagiert er sich für die Interessen geschädigter Investoren beispielsweise in Anhörungen und Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf bedeutenden Veranstaltungen wie dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP ist Partner der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts sowie auf Prozessfinanzierung spezialisiert haben.

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