Telekom-Prozess: TILP Rechtsanwälte erstreitet vor dem Landgericht Frankfurt a. M. bedeutsame Erweiterung des Vorlagebeschlusses und damit eine weitere Verbesserung der Klägerchancen – Fortsetzung des Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt noch nicht absehbar – Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz tritt am 1. November 2010 außer Kraft

03.03.2010

TILP Rechtsanwälte

Kirchentellinsfurt, den 03.03.2010 - Im Frankfurter Musterprozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Deutsche Telekom haben sich die Chancen für die klagenden Anleger erneut deutlich verbessert. TILP Rechtsanwälte erstritt zu Lasten der Deutschen Telekom vor dem Landgericht (LG) Frankfurt a. M. eine weitere Ausdehnung des Vorlagebeschlusses, welcher das vom Oberlandesgericht (OLG) abzuarbeitende Arbeitsprogramm enthält (jüngst zugestellter Beschluss des LG vom 10.02.2010, 3/7 OH 1/06 KapMuG Vorl). An den Beschluss ist das OLG gebunden. Die Telekom hatte sich zuvor der Erweiterung widersetzt.

Bekanntlich vertritt TILP Rechtsanwälte den Musterkläger in diesem Prozess, welcher sich mit dem Dritten Börsengang der Telekom im Juni 2000 (DT3) befasst und für rund 17.000 Kläger vor allem klären soll, ob der damalige Börsenprospekt fehlerhaft war.

LG Frankfurt a. M. erweitert erneut Vorlagebeschluss

Mit dem jetzigen Erweiterungsbeschluss muss das OLG nunmehr auch die Frage beantworten, ob im Verkaufsprospekt DT3 und dessen drei Nachträgen der Hinweis fehlt, dass bereits ab dem 12.01.2000, spätestens aber seit dem 05.06.2000 ein gegen die Deutsche Telekom und deren Verantwortliche gerichtetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Vorwürfe der Immobilienüberbewertung, der Bilanzmanipulation und des Vorwurfes des Kapitalanlagebetruges existierte. Hierzu Rechtsanwalt Andreas Tilp: „ Die Staatsanwaltschaft Bonn hat bekanntermaßen bereits im Jahr 2005 zu Lasten der Deutschen Telekom AG vorsätzliche Falschbilanzierungen für die Jahre 1995 bis 1997 sowie Kapitalanlagebetrug zum Ersten Börsengang 1996 (DT1) bejaht. Diese kriminellen Vorgänge waren stets zentrale Vorwürfe unserer Kanzlei vor Gericht.“

Fortsetzung des Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt noch nicht absehbar

Nach TILP Rechtsanwälte vorliegenden Informationen ist dem 23. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Frankfurt, welcher das Musterverfahren führt, ein Fortsetzungstermin noch nicht absehbar. Bekanntlich ist dessen früherer Vorsitzende Dr. Dittrich zum Jahresende altershalber ausgeschieden. Eine Bestellung seines Nachfolgers lässt aufgrund Rechtsstreitigkeiten von um die Stelle konkurrierenden Richtern auf sich warten.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz tritt am 1. November 2010 außer Kraft

Das am 1. November 2005 in Kraft getretene KapMuG war von Anfang an auf 5 Jahre befristet. Erklärtes Ziel des Gesetzes war, das prozessuale Handling von sogenannten Massenverfahren auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes zu erleichtern. Auslöser des Gesetzes waren die seit dem Jahr 2000 erhobenen tausende von Klagen gegen die Deutsche Telekom. Rechtsanwalt Tilp: „Gerade aber der Verlauf des Telekomprozesses zeigt, dass das KapMuG an vielen Stellen unzureichend konzipiert und durchdacht ist; für echte Massenklagen taugt es nicht.“

Vor diesem Hintergrund fand am 8. Dezember 2009 im Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein fachlicher Gedankenaustausch über das KapMuG statt. Rechtsanwalt Andreas Tilp war hierzu vom BMJ geladen und nahm daran teil. Den Teilnehmern wurde die Zuleitung eines Referentenentwurfes zum Jahreswechsel in Aussicht gestellt, welcher gesetzliche Änderungen am KapMuG beinhalten sollte, um es über den Oktober 2010 hinaus zu verlängern. Bis heute liegt der Referentenentwurf jedoch nicht vor. Hierzu Rechtsanwalt Tilp: „Nach uns vorliegenden Informationen geht das BMJ aktuell selbst davon aus, dass die Zeit für ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren bis zum Auslaufen des Gesetzes zwischenzeitlich extrem knapp geworden ist. Was dies für das KapMuG bedeutet, ist nicht absehbar; auch ein totales Aus für das KapMuG ist nach Einschätung unserer Kanzlei denkbar.“

Weitere Informationen zum Prozessverlauf entnehmen Sie bitte unseren bisherigen Pressemitteilungen unter www.tilp.de/110.htm.

Über TILP Rechtsanwälte (vgl. auch www.tilp.de):

Die Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren engagiert, ob Institutionelle, Family Offices oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Die WirtschaftsWoche nennt Andreas Tilp „die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (18.4.2009), für die Süddeutsche Zeitung ist er „der Nestor unter den Anlegerschutzanwälten“ (25.11.2008). Das aktuelle Handbuch Wirtschaftskanzleien 2009/2010 der juristischen Fachpublikation JUVE bewertet TILP Rechtsanwälte als „eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und … das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Investment-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 70 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (11/2007) bezeichnet das von TILP Rechtsanwälte 2006 erstrittene Kickback-Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“, für Verbraucherschützer ist es ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM.TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im "wohl größten Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte" (Der Spiegel vom 2.3.2008) vertritt TILP Rechtsanwälte zudem jeweils den Musterkläger in den beiden so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom. Auch im Schadensfall AHBR/CorealCreditBank AG wählte das zuständige Oberlandesgericht einen von der Kanzlei vertretenen Mandanten als Musterkläger aus.

Kanzleigründer Andreas Tilp ist für das Wirtschaftsmagazin Capital: „Der Etablierte…Er gilt als einer der erfahrensten Anwälte…“ (17/2006). Der Spiegel (31/2008) nennt ihn einen "international erfahrenen Anlegeranwalt". Nach Einschätzung der Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung ist er der „wohl bekannteste Anwalt der Republik“ (16.8.2009). Andreas Tilp war Sachverständiger der nach Vorlage ihres Abschlussberichts plangemäß aufgelösten Regierungskommission „Corporate Governance“ – heute engagiert er sich vehement für die Interessen geschädigter Investoren in Gesprächsrunden im Deutschen Bundestag und in Anhörungen vor der Europäischen Kommission. Er vertritt diese Interessen auch im Arbeitskreis Verbraucherrecht der Bundesaufsichtsbehörde BaFin und in der Expertenrunde Recht der Stiftung Warentest. Andreas Tilp ist Autor zahlreicher namhafter Publikationen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts und Referent auf Veranstaltungen wie beispielsweise dem Bankrechtstag und dem Deutschen Anwaltstag sowie auf hochkarätigen Seminaren. Er ist Mitglied verschiedenster juristischer Vereinigungen.

TILP Rechtsanwälte ist eine Partnerkanzlei der New Yorker Kanzlei TILP PLLC sowie der Schweizer Rechtsanwaltsaktiengesellschaft TILP International AG, die sich auf die Vertretung institutioneller Investoren und Unternehmen auf den Gebieten des Kapitalmarkt- und Kartellrechts spezialisiert haben.

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