Telekom-Prozess: TILP setzt sich mit Berichtigungsantrag beim LG Frankfurt am Main gegen Deutsche Telekom durch – Ron Sommer-Zeugenaussage mit erheblichen Widersprüchen zu eigenen Telekom-Schriftsätzen wie auch SEC-Dokumentationen – Bundesrepublik verweigert nach wie vor die Vorlage des offenbar brisanten Rechnungshofgutachtens zu Immobilien

30.04.2008

Tilp Rechtsanwälte

Frankfurt am Main, 29.4.2008. Mit Beschluss vom 25. April 2008 gab der Vorsitzende Richter Wösthoff vom Landgericht Frankfurt am Main einem Berichtigungsantrag von TILP Rechtsanwälte vom 10. April 2008 statt (Az.: 3/7 OH 1/06). Damit setzte TILP durch, dass das ursprüngliche Feststellungsziel berichtigt wurde. Das OLG Frankfurt am Main hat nun auch deliktische Ansprüche im Telekom-Prozess zu prüfen. Der TILP Rechtsanwälte soeben zugegangene Beschluss ist nicht anfechtbar.

„Mit diesem Beschluss ist klar, dass einerseits sämtliche Streitpunkte aus dem Vorlagebeschluss abzuarbeiten sind und andererseits der Weg für unseren Musterkläger frei ist, zusätzliche Streitpunkte in das Verfahren vor dem OLG Frankfurt am Main einzuführen, die bis dato noch nicht zum Arbeitsprogramm gehört haben“, so Rechtsanwalt Andreas Tilp.

Das OLG Frankfurt am Main muss sich jetzt nicht nur mit der Frage der Richtigkeit der Prospektangaben beschäftigen. TILP kann nun sämtliche im Zusammenhang mit dem 3. Börsengang der Telekom stehenden Vorgänge einbringen, und zwar diejenigen seit Gründung der Deutsche Telekom AG 1995 ebenso wie Vorgänge, die erst nach dem 3. Börsengang stattfanden.

Dazu zählen demzufolge beispielsweise deliktische Ansprüche wegen Kapitalanlagebetrug 1996 und vorsätzlicher Falschbilanzierung von 1995-1997, welche beide von der Bonner Staatsanwaltschaft mit hinreichendem Tatverdacht festgestellt wurden ebenso wie Ansprüche, die sich beispielsweise wegen Verschweigens aktienrechtlicher Verstöße nach dem 3. Börsengang ergeben könnten.

Sommer-Zeugenaussage in erheblichen Widersprüchen zu eigenen Telekom-Schriftsätzen und SEC-Dokumentationen zum VoiceStream Merger

Nach Vorlage der Gerichtsprotokolle zur Zeugenvernehmung von Dr. Ron Sommer steht für TILP fest, dass an der Glaubwürdigkeit des Zeugen Dr. Ron Sommer erhebliche Zweifel bestehen.

So setzt sich Dr. Sommer in Widerspruch zu den eigenen Schriftsätzen der Deutsche Telekom aus dem Jahr 2001 (19.12.2001) hinsichtlich der Anzahl der persönlichen Gespräche und Telefonate mit VoiceStream-Managern, des Verneinens des Due Dilligence-Auftrags vom 15.6.2000 und der Frage, ob der damalige VoiceStream-CEO John Stanton auf ihn Druck für eine möglichst schnelle Übernahme ausgeübt hat. In den beiden letztgenannten Punkten setzt sich Dr. Ron Sommer zudem in klare Widersprüche zu Protokollen der SEC, die TILP Rechtsanwälte vorliegen.

Der Telekom-Schriftsatz vom 19.12.2001 wurde übrigens zu einem Zeitpunkt verfasst und dem LG Frankfurt am Main vorgelegt, als Dr. Ron Sommer noch Vorstandsvorsitzender – die damals vorgetragenen Umstände liegen zeitlich wesentlich näher am eigentlichen Vorgang als seine Zeugenaussage im April 2008. „Wir sehen die Glaubwürdigkeit des Zeugen Dr. Sommer massiv erschüttert“ kommentiert Rechtsanwalt Peter Gundermann.

Auch die Aussagen des damaligen und heutigen Leiters der Telekom-Rechtsabteilung, Dr. Manfred Balz, vor Gericht, er habe sich persönlich eine Haftungsfreistellung für leichte Fahrlässigkeit bezüglich Fehler bei der Prospekterstellung zum 3. Börsengang geben lassen, ist nach Auffassung von TILP Rechtsanwälte gleichermaßen absurd wie widersprüchlich. Denn Dr. Balz gab ebenfalls zu Protokoll, dass er den VoiceStream-Vertrag als damaliger Leiter der Rechtsabteilung erst am 26. Juli 2000, also drei Tage nach Abschluss der größten Akquisition der Telekom-Firmengeschichte, zu Gesicht bekam. „Wozu dann die Haftungsbefreiung, wenn er doch angeblich gar nicht involviert war?“ fragt Rechtsanwalt Peter Gundermann mit Blick auf das Gerichtsprotokoll vom 21.4.2008.

Bundesrepublik verweigert weiterhin die Vorlage des Rechnungshofgutachtens zur Telekom-Immobilienbewertung

Inzwischen nahm die Bundesrepublik Deutschland Stellung zum TILP-Schriftsatz vom 28.3.2008 und teilte mit, dass es ihr gemäß § 395 AktG untersagt sei, das Gutachten des Bundesrechnungshofs zur Immobilienbewertung vorzulegen, da es Geschäftsgeheimnisse der Deutsche Telekom AG enthalten würde. Ferner würde der Bericht des Bundesrechnungshofs der Geheimhaltung unterliegen, so dass dessen Herausgabe unzulässig wäre. Hierzu Rechtsanwalt Tilp: " Erneut mauert der Staat, immerhin auch einer der Beklagten dieses Rechtsstreits, wie bereits zuvor hinsichtlich unseres Antrages auf Herausgabe der in den USA zugunsten der erfolgreichen US-Kläger vorgelegten 1,9 Mio. Seiten Dokumente."

Über TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de): “...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern“ (WirtschaftsWoche Nr. 16/2008)

Die Tübinger und Berliner Kanzlei TILP Rechtsanwälte ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien, die sich konsequent und ausschließlich für einen effektiven Schutz der Interessen geschädigter Investoren engagiert, ob Institutionelle, „Family Offices“ oder Private.

Diese Einschätzung teilen Medien und sogar Wettbewerber: Seit vielen Jahren wird TILP Rechtsanwälte zur hiesigen Marktspitze im Kapitalanlegerschutz gezählt. Die WirtschaftsWoche (Nr. 16/2008) nennt Andreas Tilp „den Marktführer...die Nummer eins unter den Kapitalanlagerechtlern... Ob Bank- und Börsenrecht oder Ärger mit der Versicherung, Tilp ist vorn“. Im aktuellen Handbuch Wirtschaftskanzleien 2007/2008 der maßgeblichen juristischen Fachpublikation JUVE nimmt die Kanzlei die alleinig führende Marktstellung auf diesem Gebiet ein*. Auszugsweise heißt es dort über unsere Kanzlei: „…, die mit ihrer Dynamik und der breiten Angebotspalette den Markt dominiert…Gelobt werden insbesondere profunde Fachkenntnisse, die juristische Kreativität…In über 45 erstrittenen BGH-Entscheidungen hat TILP Rechtsanwälte wesentlich zur Rechtsgeschichte beigetragen“.

Die Globalisierung der Kapitalmärkte erfordert auch grenzüberschreitendes Denken und Handeln gerade für einen effektiven Investorenschutz: TILP ist auch hierbei ein Schrittmacher. Inzwischen schenken zahlreiche institutionelle Investoren mit einem kumulierten Anlagevermögen von weit mehr als einer Billion € in rund einem Dutzend US-Individual- und Sammelklagen der amerikanischen Schwesterkanzlei von TILP Rechtsanwälte, der rechtlich eigenständigen US-Kanzlei TILP PLLC aus New York City, ihr Vertrauen (www.tilp.com). Das US-Geschäft nannte JUVE „herausragend“ (JUVE 2006/2007). Sogar die renommierte britische Legal Week sieht in TILP einen Wegbereiter des „class action“-Geschäfts in Deutschland, dem andere Kanzleien folgen würden (12/2006).

TILP Rechtsanwälte ist bereits seit 1994 im Bank-, Börsen-, Kapitalanlage-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht erfolgreich tätig. Die Kanzlei hat inzwischen über 50 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt – der FOCUS (Ausgabe 11/2007) bezeichnet das von TILP jüngst erstrittene Urteil des BGH zu verschwiegenen Provisionen bei Geldanlagen als „Sensationsurteil“. Für das Handelsblatt ist es der "Paukenschlag aus Karlsruhe" (28.3.2007), für Verbraucherschützer ein "bedeutender Etappensieg für den Anlegerschutz". TILP gelang es auch als erste Kanzlei hierzulande, mit einem rechtskräftigen Urteil Schadenersatz für einen EM-TV-Geschädigten gegen das Unternehmen einzuklagen. Im weiterhin größten deutschen Anlegerschutzprozess vertritt TILP Rechtsanwälte zudem beide Musterkläger im so genannten KapMuG-Verfahren gegen die Deutsche Telekom.

*(vgl. Tabelle Marktübersicht Kapitalanlegerschutz, S. 389).

Stephan Holzinger, Sprecher TILP Group

 

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