Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Sammelklage gegen Siemens wegen der Insolvenz von BenQ Mobile GmbH & Co. OHG

20.10.2006

Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Anwälte der Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH prüfen aufgrund der aktuellen Entwicklung eine Sammelklage gegen die Siemens AG. Hintergrund ist das Verhalten der Siemens AG vor den Insolvenzen der BenQ Mobile und der Inservio GmbH.

Ende 2005 wurde die Handysparte medienwirksam von Siemens an BenQ verkauft. Siemens hatte zwar mit der Handysparte in Deutschland die Marktführerschaft erreicht, war jedoch auf internationaler Ebene nie an die großen Konkurrenten Nokia und Motorola herangekommen. Den rund 6000 Arbeitnehmern der Firma wurde der Eindruck vermittelt, dass ihr Arbeitsplatz trotz der Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch BenQ gesichert sei.

BenQ hatte im vergangenen Jahr Garantien für den Standort und die Mitarbeiter in Deutschland abgegeben, sagte Klaus Kleinfeld, Vorstandsvorsitzender der Siemens AG, in den Tagesthemen.

Kleinfeld muss sich entgegenhalten lassen, dass die hier vollzogene Auflösung nicht möglich gewesen, wenn die Handysparte bei Siemens verblieben wäre. Nahezu unüberwindbare arbeitsrechtliche Probleme hätten Siemens bei Verbleib der Handysparte bei Siemens hiervon abgehalten. Nachdem aber die Handysparte Ende letzten Jahres von Siemens an BenQ verkauft worden war, standen diese Hindernisse nicht mehr im Weg. Die Ausgliederung ist somit ein arbeitsrechtlicher Husarenstreich der Siemens AG. Dieser Verdacht klingt beispielsweise in einem Brief des Betriebsrates an die Siemens AG im Zusammenhang mit der Aufspaltung der verkauften Handysparte an. Die Handysparte wurde anscheinend in drei Gesellschaften aufgespalten. Nach Informationen der IG Metall setzt sich das Firmenkonstrukt aus der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG, der BenQ Mobile Management GmbH und der BenQ Wireless/Asset GmbH. Wie die Welt, Focus etc berichten sind in der Management GmbH die Abfindungen der BenQ-Mobile-Chefmanager geregelt sind, in der Wireless/Asset GmbH sind die Vermögenswerte der Siemens Handysparte, wie Know-how, Patente etc., gebündelt worden und in der insolventen BenQ Mobile GmbH & Co OHG sind die deutschen Mitarbeiter zusammengefasst worden. Ähnliche Informationen liegen auch laut IG Metall vor. Das Kapital der BenQ Mobile GmbH & Co OHG (Deutschland) habe lediglich 25.000 Euro betragen. Dieser Betrag reicht nicht einmal aus, die Gehälter der deutschen Angestellten für einen Tag zu sichern.

Siemens hat durch den Verkauf der unliebsam gewordenen Handysparte erreicht, sich elegant arbeitsrechtlichen Problemen und möglichen Lohnfortzahlungen in Millionenhöhe zu entziehen.

BenQ hat an sich auch nur Vorteile. Die Insolvenz betrifft nicht den Mutterkonzern BenQ selbst. Die Insolvenz stellt für BenQ nur die Ausschlachtung durch Abzug des Siemens Know-hows aus Deutschland und Niederstreckung eines weiteren Konkurrenten auf dem Weltmarkt dar. BenQ Handys wird es nach wie vor geben. Die Handysparte von Siemens ist dagegen Geschichte.

Gegen cleveres Management ist zwar grundsätzlich nichts einzuwenden. Rechtliche Bedenken bestehen aber dann, wenn die schwer zu kündigenden Mitarbeiter eines Großkonzerns durch entsprechende Zusagen einem Übergang des Arbeitsverhältnisses auf eine mit wenig wirtschaftlichem Spielraum ausgestattete Kapitalgesellschaft zustimmen. Es drängt sich die Frage auf, ob ein Unternehmen in Deutschland durch die Abspaltung und Aufspaltung unliebsam gewordener „Abteilungen“ in teils neu gegründete unterkapitalisierte Firmen die arbeitsrechtlichen Grundsätze umgehen darf. Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereitet in diesem Zusammenhang eine Klage gegen die Siemens AG vor, die zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll Siemens alle Unterlagen und Verträge im Zusammenhang mit der Ausgliederung der Handysparte an BenQ offen legen. In einem zweiten Schritt wird beantragt, dass die Siemens AG verpflichtet wird, die ehemaligen Mitarbeiter der jetzt insolvent gewordenen Handysparte wieder zu übernehmen oder eine angemessene Abfindung an diese zu zahlen. Diese Klage müsste jeder ehemalige Siemens-Angestellte führen. Dabei gehen wir aufgrund der hohen Zahl der Geschädigten von einer Sammelklage gegen Siemens aus.

Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet in diesem Zusammenhang zwei Informationsveranstaltungen ausschließlich für Mitarbeiter der ehemaligen Siemens-Handysparte an. Die Informationsveranstaltungen finden am 03.11.06 und 08.12.06 statt. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung am 03.11.06 bereits ausgebucht ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung am 08.12.06 ist noch möglich.

Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Rechtsanwälte Oliver Thieler, Stefan Seitz, Jens Reime, Torsten Klose

 

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Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihre Grundlage in der vor über 50 Jahren gegründeten Kanzlei von Rechtsanwalt Heinz Thieler in München. Die Kanzlei ist überregional tätig und hat Zweistellen in Augsburg, München, Passau, Plauen, Wolfratshausen und Weilheim. Die Kanzlei hat ihre Schwerpunkte in den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Mietrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht, Seniorenrecht, Erbrecht, Handels-, Gesellschafts- und Bankenrecht, sowie Kapitalanlagerecht.

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