TILP: Erste deutsche Anlegerklage gegen die Robert Bosch GmbH eingereicht

04.05.2018

Erste deutsche Anlegerklage gegen die Robert Bosch GmbH eingereicht – Bosch haftet nach Überzeugung der Kanzlei TILP gesamtschuldnerisch mit der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE auf die in den Braunschweiger und Stuttgarter Wertpapierklagen geforderten rund 10 Milliarden Euro – Prozessualer Druck auf VW und PSE erhöht

Kirchentellinsfurt, 03.05.2018. Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am gestrigen Mittwoch die erste deutsche Anlegerklage gegen die Robert Bosch GmbH (Bosch) wegen Wertpapierschäden im Komplex Dieselgate eingereicht, und zwar vor dem Landgericht (LG) Stuttgart. Prozessual erfolgte dies durch Erweiterung einer dort bereits anhängigen TILP-Klage eines privaten Anlegers gegen die Porsche Automobil Holding SE (PSE), welcher Schadenersatz in Porsche-Vorzugsaktien in Höhe von rund 11.000 Euro aufgrund der von der Volkswagen AG (VW) und deren Dachgesellschaft PSE begangener kapitalmarktrechtlicher Manipulationen und Pflichtverletzungen fordert.

„Ohne Bosch hätte es Dieselgate nicht gegeben“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Bosch hat nach unserer rechtlichen Einschätzung die Manipulationen der Märkte durch VW und PSE billigend in Kauf genommen und dazu mit Wissen und Wollen Beihilfe geleistet wie auch selbst Verbraucher, Anleger und Investoren in sittenwidriger Weise geschädigt. Daher haftet Bosch auch für die Verluste in den Wertpapieren“, erläutert Tilp.

Bekanntlich wurden VW und PSE von Anlegern und Investoren wegen der durch Dieselgate erlittenen Wertpapierschäden vor den Gerichten in Braunschweig und Stuttgart bereits auf zusammen rund 10 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt. Die Summe der Klagforderungen beläuft sich gegenüber VW auf rund 9 Milliarden Euro, gegenüber PSE auf rund 1 Milliarde Euro. Jeweils über die Hälfte dieser Forderungen entfällt dabei auf private und institutionelle Kläger, die von TILP und deren Schwesterkanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) vertreten werden.

„Bosch wäre gut beraten, nun die Karten offen auf den Tisch zu legen und sich nicht der Mauertaktik von VW und PSE anzuschließen, denn auch Bosch haftet nach unserer Überzeugung für die bisher in Braunschweig und Stuttgart eingeklagten rund 10 Milliarden Euro an Wertpapierschäden als Gesamtschuldner mit VW und PSE“, betont TILP-Anwalt Axel Wegner. „Ansprüche gegen Bosch – wie im übrigen auch gegen VW und PSE - verjähren spätestens Ende 2018“, ergänzt er.

Die TILP-Gruppe führt vor den Landgerichten in Braunschweig und Stuttgart weit über 1000 Anleger- und Investorenklagen gegen VW im Komplex Dieselgate, und parallel vor dem LG Stuttgart über 150 Klagen gegen deren Dachgesellschaft PSE. TILP Litigation vertritt in dem Komplex im Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig den Musterkläger gegen VW, die erste mündliche Verhandlung ist dort auf den 3. September 2018 anberaumt.

„Bosch kommt prozessual eine Schlüsselrolle zu. Da Bosch auf unseren außergerichtlichen Kontaktversuch nicht reagiert hat, war die jetzige Klage geboten. Damit erhöhen wir den Druck nicht nur auf Bosch, sondern auch auf VW und PSE“, kommentiert Rechtsanwalt Marvin Kewe, Mitgeschäftsführer von TILP. „Als beklagte Partei ist Bosch in ein enges Korsett geschnürt und kann sich beispielsweise gegen eine gerichtliche Anordnung zur Urkundenvorlage nicht auf Zeugnisverweigerungsrechte berufen“, fährt Kewe fort.

Die jetzige Klage gegen Bosch stützt sich insbesondere auf Dokumente, welche in US-Verfahren zu Dieselgate vorgelegt und zitiert wurden. Die zentralen Vorwürfe des Klägers gehen dahin, dass

- Bosch von Beginn an federführend an der Entwicklung der illegalen Manipulationssoftware sowie deren Verschleierung beteiligt gewesen sei;
- Bosch der millionenfache Einsatz der illegalen Manipulationssoftware durch VW bekannt gewesen sei und Bosch damit einen eigenen Beitrag zur Schädigung von Umwelt und Gesundheit sowie zur Täuschung von Verbrauchern, Behörden und Kapitalmarktteilnehmern geleistet habe;
- Bosch trotz gegenteiligem Wissen nicht darauf hingewirkt habe, dass VW die Technik als illegale Software nicht verwendet, vielmehr nur eine Haftungsfreistellung von VW verlangt habe.

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