TILP: Erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG eingereicht

13.05.2020

Wirecard-Compliance-Skandal: TILP hat am 12. Mai 2020 die erste Anlegerklage gegen die Wirecard AG eingereicht und Antrag auf Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Landgericht München I gestellt – Aktienschäden auf mindestens 32% vom jeweiligen Einstandskurs beziffert - Kostenlose Registrierung für Anleger und Investoren unter www.wirecard-klage.de

Kirchentellinsfurt, 13.05.2020

Die seit über 25 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat gestern für die von ihr vertretene Effecten-Spiegel AG die erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG (Wirecard) vor dem Landgericht (LG) München I eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einzuleiten.

Wirecard, ein DAX 30 Unternehmen aus Aschheim bei München, ist ein weltweit tätiger Zahlungsdienstleister. Wirecard steht seit Jahren in der Kritik wegen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten. Mehrfach hatte es in diesem Zusammenhang nach der Veröffentlichung von Dossiers und Presseartikeln, insbesondere der britischen Zeitung Financial Times, in der Vergangenheit Kurseinbrüche im zweistelligen Prozentbereich gegeben. Im Oktober 2019 hatte Wirecard daher selbst eine unabhängige Sonderuntersuchung durch die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu den Vorwürfen in Auftrag gegeben. Nachdem mehrfach angekündigte Termine zu dessen Vorlage verschoben wurden, wurde der Bericht am 28. April 2020 der Öffentlichkeit vorgelegt. Darin sprach KPMG unter anderem von Mängeln in der internen Organisation von Wirecard sowie von einem Untersuchungshemmnis. Aufgrund dessen konnte KPMG beispielsweise zu der Existenz und der Höhe von Umsatzerlösen aus bestimmten Geschäftsbeziehungen mit Wirecard keine konkreten Aussagen treffen. Der Kurs der Wirecard-Aktie brach daraufhin zeitweise um rund 40% ein. Allein dadurch wurden zeitweise über 5 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet.

„Nach dem KPMG-Bericht sehen wir unsere feste Überzeugung bestätigt, dass Wirecard ein massives Compliance-Problem hatte und hat - und darüber hätte Wirecard den Kapitalmarkt rechtzeitig in Kenntnis setzen müssen“, sagt Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe. „Das Maß ist jetzt voll. Wir haben nunmehr alle rechtlich erforderlichen Fakten beieinander und können diese belegen – daher messen wir der von uns eingereichten Klage hohe Erfolgschancen bei“, erläutert Weiss.

TILP macht vor dem LG München I zu Gunsten der klagenden Effecten-Spiegel AG wegen derer Aktienkäufe im Jahr 2019 sogenannte Kursdifferenzschäden nach § 97 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geltend. TILP begründet die Klage damit, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel in seinem Compliance-System verschwiegen hat. TILP beziffert den Schaden dabei auf mindestens 32,07% des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie.

Nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP hat sich die Wirecard AG wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber ihren Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind zumindest alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis 27. April 2020. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 27. April 2020 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben.

„Unsere Kanzlei hat mit der jetzigen Klage zeitgleich einen Antrag auf die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG vor dem Oberlandesgericht München gestellt. Ein solches Verfahren erhöht die Erfolgsaussichten von klagenden Anlegern und Investoren deutlich, senkt deren Kostenrisiko erheblich und bedeutet maximalen Druck für die Beklagtenseite“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP, die prozessuale Strategie der Kanzlei.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Es ist quasi eine Art „deutsche Sammelklage für Kapitalanleger“. Die Kanzleien der TILP-Gruppe vertreten u. a. die jeweiligen Musterkläger in dem DT3-Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG, die frühere Hypo Real Estate Holding AG (HRE), die Volkswagen AG und die Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff). Der Bundesgerichtshof entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls. Das Musterverfahren im Steinhoff-Bilanzskandal vor dem OLG Frankfurt am Main ruht derzeit wegen Vergleichsverhandlungen.

TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten.

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